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EHEFÄHIGKEITSALTER

Die ÖVP will Eheschließungen künftig erst ab diesem Alter erlauben

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FOTO: iStockphoto

Wie mehrfach berichtet wurde, möchte die ÖVP das Ehefähigkeitsalter auf 18 Jahre anheben.

Die ÖVP verkündete nun weitere Teile des Wahlprogramms, das unter anderem eine Erhöhung des Ehefähigkeitsalters auf 18 Jahre beinhaltet. Zudem soll im Ausland geschlossenen Mehrfach-, Kinder- oder Zwangsehen aber auch Cousinen-Ehen Einhalt geboten werden.

Nach jetzigem Stand dürfen in Österreich auch 16-Jährige heiraten, insofern eine der beiden Partner volljährig ist und eine gerichtliche Ehefähigkeitserklärung vorliegt. Kinder- und Mehrfachehen sind nach österreichischem Recht nicht rechtskräftig, müssen aber mit dem internationalen Privatrecht im Einzelfall bewertet werden, insofern sie im Ausland geschlossen wurden.

„Gerade im Zuge der Flüchtlingskrise sind Menschen aus Kulturen nach Österreich gekommen, in denen Kinderehe, Zwangsehe und Mehrfachehen akzeptiert sind“, heißt es in einer offiziellen Aussendung der Partei, wodurch klar ist, dass man durch die neue Regelung vor allem auf muslimische Familien abzielen möchte.