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Diese AMS-ler können ab nun Corona-Hilfen beantragen!

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(FOTO: iStock)

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurde durch die Kurzarbeit über 1,3 Millionen Arbeitsplätze gerettet – jetzt wurden bewährte Hilfen verlängert.

Die Saisonstarthilfe kann seit 7. Jänner 2022 beim Arbeitsmarktservice rückwirkend beantragt werden. „Unsere Tourismus-Betriebe kämpfen in der Saison um jede Fachkraft. Saisoniers sind vor allem in den Hochsaisonen eine wichtige Unterstützung. Viele gehören seit Jahren zur Stammbelegschaft. Indem auch Saisoniers unter Einhaltung bestimmter Kriterien Kurzarbeit beanspruchen können, verhindern wir, dass der Tourismus noch mehr Mitarbeiter an andere Branchen verliert“, so Tourismusministerin Köstinger.

„Mit der Saisonstarthilfe haben wir einmal mehr rasch auf die aktuellen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Pandemieentwicklung reagiert. Sie ist für Saisonbetriebe und ihre Beschäftigten, die aufgrund der epidemiologischen Situation von starken Einschränkungen betroffen sind, eine wichtige Unterstützungsmaßnahme. Als Arbeitsminister ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die Beschäftigten im Rahmen der Saisonstarthilfe keine Einkommenseinbußen erfahren, weil sie ihr volles Gehalt bekommen.“

Für alle Beschäftigte, die zwischen 3. November 2021 und dem 17. Dezember 2021 angestellt wurden, bekommt der Betrieb 65 Prozent der Brutto-Kosten ersetzt.

Arbeitnehmer bekommen 100 Prozent ihres Einkommens. Die Saisonstarthilfe gilt dann bis zum ersten Voranmeldungsdatum für die Kurzarbeit – also bis maximal 31. Jänner 2022. Die neuen Regeln gelten für Saisonbetriebe.

„Es hat für dieses Problem dringend eine Lösung gebraucht, die haben wir geschaffen. Die Kurzarbeit ist in der Krise ein Erfolgsmodell, mit dem wir über 1,3 Mio. Arbeitsplätze gesichert haben. Ich bin froh, dass wir auch für rund 20.000 Saisonarbeitskräfte eine praktikable Lösung umsetzen konnten. Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass unsere Maßnahmen genau richtig waren“, erklärt Köstinger zum Schluss.

Artikel: Heute-Artikel