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Diese Corona-Regeln gelten ab heute

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(FOTO: iStockphoto)

Ab 7. Dezember treten die neuen Coronamaßnahmen in Kraft. Diese sollen vorerst bis 6. Jänner erhalten bleiben.

Ab Montag befindet sich Österreich offiziell nicht länger im Lockdown. Die neuen Regeln für BürgerInnen beinhalten jedoch weiterhin Einschränkungen in Bezug auf Kontakt, Ausgang und Einreise vom Ausland.

Ausgangsbeschränkung
Nach dem Lockdown gelten wieder die Ausgangszeiten von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf das Haus nur aus bestimmten verlassen werden. Dazu gehören Arbeit, die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, notwendige Hilfeleistung sowie Pflege anderer Personen sowie Bewegung an der frischen Luft.

Kontaktbeschränkung
Während der erlaubten Ausgangszeiten dürfen sich Menschen aus einem Haushalt mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Dabei sind maximal sechs Personen und Kinder sein.

Eine Ausnahme bilden die Feiertage 24., 25. und 26. Dezember sowie der Silvesterabend am 31. Dezember. Da dürfen sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig davon in wie vielen Haushalten sie leben. Dabei sind Kinder bereits inkludiert. In diesen Fällen greift auch die Ausgangssperre nicht, wodurch man sich auch nach 20.00 Uhr draußen aufhalten darf.

Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sind weiterhin untersagt.

Sicherheitsabstand und Maskenpflicht
Im öffentlichen Raum ist es weiterhin nicht erlaubt, Personen aus nicht gleichem Haushalt, näher als einen Meter zu kommen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiterhin die Maskenpflicht, wodurch alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen müssen.

Veranstaltungen und Freizeit
Zusammenkünfte zu Veranstaltungen sind weiterhin untersagt, mit Ausnahme von Demonstrationen, religiösen Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen. Geschlossen bleiben alle Hotels und Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke sowie Kultureinrichtungen und Kinos. Diese sollen mit 7. Jänner wieder öffnen.

Museen und Bibliotheken haben wieder geöffnet.

Alle Indoor-Sportanlagen für AmateursportlerInnen bleiben bis auf weiteres gesperrt, das betrifft vor allem Fitnessstudios und Hallenbäder. Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt, wie Eislaufen, Skilanglauf, Golf und Leichtathletik sind wieder erlaubt.

Reisen
Mit 19. Dezember gilt die Quarantänepflicht für Einreisende nach Österreich. Allen die aus Ländern die als Risikogebiet eingestuft wurden einreisen, sind zu einer zehntätigen Quarantäne verpflichtet. Das Freitesten ist nach fünf Tagen mittels PCR-Test möglich. Eine Ausnahme sind Geschäftsreisende und Pendler, für die diese Regelung nicht gilt.
Diese Regelung gilt bis zum 10. Jänner. Damit möchte die Regierung vor allem auf das orthodoxe Weihnachtsfest am 7. Jänner abzielen und damit erneute Cluster vermeiden.