Die Corona-Krise hat besonders in der Gastronomie- und Tourismusbranche eingeschlagen, doch bald können einige Betriebe wieder aufmachen. Für Besucher gelten jedoch strenge Vorschriften.
Ende April möchte die Bundesregierung über die Wiedereröffnung der Gastronomie entscheiden. Diese soll anhand der neuen Infektionszahlen beschlossen werden. Eine Gesamtlösung wird es für alle Betriebe jedoch nicht geben können.
Da alle unterschiedlich strukturiert sind, wird auch eine individuelle Lösung gefunden werden müssen. So hat ein Wirtshaus mit Gastgarten andere Möglichkeiten als ein kleines Café und das andere Erfordernisse als das große Schweizerhaus. Daher wird quasi jede Lokalität in Betracht gezogen und die Wiedereröffnung schrittweise vollzogen.
Wer bald öffnet und wer noch lange nicht aufsperren kann, sowie welche Vorschriften für Besucher gelten erfahrt ihr auf der nächsten Seite!
Bleibt die Anzahl der Erkrankten gering wie zurzeit, werden kleinere Lokale öffnen. Das bedeutet, dass sie bald Bistros und Cafés mit Garten wieder besuchen könnten. Das aber nur unter der Voraussetzung, dass eine Gäste- bzw. Tischbeschränkung mit mindestens Zwei-Meter-Sicherheitsabstand und Maskenpflicht für das Personal eingeführt wird.
Über die Sperrstunde wird nach wie vor diskutiert, denn wenn um 18 Uhr Schluss sein soll, wollen einige Wirte gar nicht erst aufsperren, da es sich für sie nicht auszahlt.
Speisenzustell- und Abholdienste könnten einen kleinen Teil des Verlustes wieder einholen, doch das größte Minus bleibt bei den Großdiscotheken, Nachtlokalen und Bars, die aufgrund der Umstände noch immer geschlossen bleiben müssen.
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