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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Diese Geldboni bekommt ihr 2023!

Euro
(FOTO: iStock/johannes86)

Es kommen die Antiteuerungspakete und die Inflation, die für höhere Steuereinnahmen sorgen. Diese Geldboni werden viele Österreicher entlasten. KOSMO hat den Überblick!

“Vieles davon wirkt bereits seit Monaten, andere Maßnahmen entfalten erst nach und nach ihre Wirkung und sind auch im kommenden Jahr budgetwirksam”, so Magnus Brunner.

  • Mehr Sicherheit in der heimischen Landwirtschaft
  • Massive Entlastungen für Pendler
  • Sofortzahlungen für stark betroffene Gruppen
  • Senkung der Energieabgaben

Energiebonus

Der Wiener Energiebonus 22 ist eine Förderung der Stadt Wien. Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt die Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto pro Jahr. Für einen Mehr-Personen-Haushalt gilt in Summe die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr. Je Adresse wird der Wiener Energiebonus 22 in der Höhe 200 Euro einmalig an den Antragsteller ausbezahlt. Die Förderung wird auf das Konto, das im Online-Ansuchen angegebenen wurde, überwiesen oder durch Postanweisung ausbezahlt. Das Online-Ansuchen wird unmittelbar automatisiert verarbeitet. Der Energiebonus ist innerhalb weniger Tage bereits am Konto.

Unterstützende Informationen bei der Einschätzung des eigenen Einkommens – und somit der Möglichkeit zum Ansuchen – bieten die Förderrichtlinie und der Online-Einkommens-Assistent auf www.wien.gv.at/energiebonus22

Steuergeld

2023 würden die strukturellen Entlastungen dann greifen und “wir stärken damit die Kaufkraft der Menschen dauerhaft”. “Wichtig ist, dass sich die Bürger und Betriebe in allen Bundesländern auf den Staat verlassen können. Denn es ist unser aller Steuergeld, mit dem wir helfen.”, sagt Brunner weiter.

“Wir helfen den Unternehmen heuer und im nächsten Jahr mit dem Energiekostenzuschuss mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro und einer Strompreiskompensation iHv 233,3 Millionen Euro. Und wir unterstützen die Autofahrer noch bis inklusive Juni 2023 mit einem höheren Pendlerpauschale und einem höheren Pendlereuro – das sind rund 220 Millionen Euro nur im Jahr 2023. In Summe entlasten wir Pendlerinnen und Pendler mit 420 Millionen Euro.”

Aufgrund der neuen Steuerstufen wird das Einkommen deutlich höher ausfallen. Entgegengewirkt werden soll der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen gemäß Teuerungs-Entlastungspaket Teil II mit folgenden Maßnahmen:

  • Die Einkommensteuertarife werden jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst.
  • Einkünfte im Umfang des verbleibenden Drittels nach sozialökonomischen Parametern weiter entlastet.
  • Die Besteuerungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft werden erhöht und der Dienstgeberbeitrag von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt.
  • Für 2023 ist eine automatische Anhebung der Einkommensgrenzen im Lohn- und Einkommensteuerrecht um 3,46 Prozent vorgesehen, wobei den beiden untersten Tarifstufen eine Anhebung um insgesamt 6,3 Prozent zur Abfederung der aktuellen Teuerung zuteilwird.
  • Außerdem wird das variable Entlastungsdrittel dafür genutzt, verschiedene Absetzbeträge wie den Alleinverdienerabsetzbetrag und den Pensionistenabsetzbetrag um die volle Inflationsrate von 5,2 Prozent (statt 3,46 Prozent) anzuheben.

Doppelter Klimabonus

Im Februar 2023 sollen auch die Kleinsten vom Klimabonus profitieren. Etwa Kleinkinder, die bei der ersten Auszahlungsrunde erst auf die Welt gekommen sind. Ebenfalls sollen Personen, die die Behörde nicht erreichen konnte, gesondert kontaktiert werden – etwa Obdachlose. Diese sind allerdings nur anspruchsberechtigt, wenn sie – wie andere Anspruchsberechtigte auch – mindestens ein halbes Jahr in Österreich gemeldet sind. Das wäre etwa bei einer sozialen Einrichtung möglich.

Für viele Österreicher wird es 2023 eine “doppelten Klimabonus” geben. Personen, die noch immer keinen Klimabonus bekommen haben, können sich doppelt freuen. Zum einen über den “normalen” Klimabonus im Oktober, zum anderen über den noch nicht zugeschickten, der im Februar 2023 ausgezahlt werden soll. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gelten in beiden Fällen die Halbierungen: Statt 500 Euro gibt es 250 Euro und statt 200 gibt es 100. Die Ortsstaffelung steht folgendermaßen aus: 100, 133, 166 und 200 Euro.