Start Inland
NICHT RECHTSWIDRIG

Diese Kreditkarten-Inhaber bekommen nun Geld zurück

KREDIT
(FOTO: iStock/dstaerk)

Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Arbeiterkammer bei 21 Klauseln des Kreditkartenanbieters card complete Recht – sie sind unzulässig und rechtswidrig.

Rund 22 Klauseln hat die AK geklagt. Was für Konsumenten bedeutend ist: Der Oberste Gersichtshof hat den in einer Klausel vorgesehenen Sollzinssatz (Verzugszinsen) von 14,95 Prozent als enorm hoch benachteiligend beurteilt. Weiteres sind Mahnspesen und Sperrentgeld unzulässig. Konsumenten können die unrechtmäßigen Entgelte mit dem AK Musterbrief zurückfordern.

Hoher Sollzinssatz & verbotenes Sperrentgelt

Im Falle einer Karteninhaber verschuldeten Kartensperre aus Bonitätsgründen Sollzinsen (Verzugszinsen) Card Complete darf laut allgemeinen Geschäftsbedingungen rund 14, 95 Prozent verrechnen. Der OGH hat diesem erhöhten Zinssatz abgesagt, weil der Zinssatz weit über dem Marktniveu liegt. Die Klausel ist damit unzulässig und benachteiligend.

Der OGH beurteilte das von card complete verrechnete Sperrentgelt („Manipulationsentgelt“) von 40 Euro als rechtswidrig. Laut OGH handelt es sich um eine Schutzmaßnahme der Kreditkarte, für die kein (gesondertes) Entgelt verrechnet werden darf. Dies gilt auch dann, wenn der Zahlungsdienstleister die Sperre von sich aus vornimmt (beispielsweise, wenn die Karte nach Vertragsende nicht zurückgegeben wurde).

Unzulässige Mahnspesen & unrechtmäßige Haftungsklauseln

Laut OGH wurde Mahnspesenklausel als unzulässig und benachteiligend beurteilt. Konsumenten sind dann zur Mahnspesen-Zahlung verpflichtet, wenn sie am Zahlungsverzug kein Verschulden trifft. Die Klausel ist rechtswidrig, weil sie für die ersten zwei Mahnungen Spesen von 20 Euro bei einem Zahlungsrückstand bis 100 Euro vorsieht und das Mahnkosten-Verhältnis zur Forderung berücksichtigt.

Weitere unzulässigen Klauseln betreffen viele Haftungs- und Beweislastregeln, die nachteilig für Konsumenten sind. Auch zahlreiche Änderungsklauseln, nach denen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Entgelte und Gebühren mittels Zustimmungserklärung möglich sein sollten, wurden als rechtswidrig beurteilt.

„Der Kreditkartenanbieter darf alle rechtswidrigen Klauseln nicht mehr verwenden“, so Arbeiterkammer Konsumentschützer Gabriele Zgubic. „Betroffen sind alle von card complete ausgegebenen Kreditkarten, bei denen die rechtswidrigen Klauseln in den Geschäftsbedingungen vereinbart wurden. Konsumenten können alle unrechtmäßig eingehobenen Entgelte zurückfordern.“

Mahnspesen zurückholen

Konsumenten, denen die Sollzinsen (Verzugszinsen) von 14,95 Prozent, die Mahnspesen und 40-Euro-Sperrentgelt verrechnet wurden, können diese mit dem Arbeiterkammer Musterbrief zurückfordern. Die Verrechnung der Sollzinsen oder Spesen und Entgelte muss auf Basis jener Klauseln erfolgt sein, die nun vom OGH als rechtswidrig beurteilt wurden. Eine Auflistung aller rechtswidrigen Klauseln, das OGH Urteil und den AK Musterbrief findet ihr hier: www.arbeiterkammer.at/cardcomplete.