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AUSZAHLUNGEN

Doppelter Klimabonus: Geldregen für Österreicher!

FOTO: spzVg/iStock/Grafner
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Ein finanzielles Hochdruckgebiet zieht über Österreich hinweg: Der Klimabonus, der im letzten Jahr nicht ausgezahlt wurde, aber die Bedingungen erfüllt, wird im Frühjahr zur Auszahlung kommen. Und das ist noch nicht alles. Im Herbst 2024 wird eine weitere Runde des Klimabonus erwartet – die genaue Höhe steht allerdings noch in den Sternen.

Die Klimabonus-Website erklärt, warum einige Österreicher erst im Frühjahr 2024 in den Genuss des Klimabonus kommen. Die Gründe sind vielfältig und betreffen vor allem jene, die im Jahr 2023 innerhalb von Österreich umgezogen sind. „Erst am Ende des Jahres können wir erheben, in welcher Regionalkategorie sie am längsten gewohnt haben“, heißt es auf der Website. Auch wer erst im ersten Halbjahr nach Österreich gezogen ist, muss noch etwas Geduld aufbringen, da die Grundvoraussetzung von 183 Tagen Hauptwohnsitz noch nicht erfüllt ist.

Auch die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft werden nicht vergessen. Kinder erhalten ebenfalls den Klimabonus, allerdings nur die Hälfte bis zum 18. Geburtstag. Wenn das Kind im ersten Halbjahr 2023 geboren wurde, wird es den Bonus ebenfalls erst im Frühjahr 2024 erhalten. Änderungen beim Empfänger der Familienbeihilfe oder ein erstmaliger Bezug der Familienbeihilfe im ersten Halbjahr 2023 können ebenfalls zu einer späteren Auszahlung des Klimabonus führen.

Aber nicht jeder ist berechtigt, den Klimabonus zu erhalten. Wer mehr als 183 Tage im Jahr 2023 hinter Gittern verbracht hat, erhält keinen Bonus. Die Überprüfung des Anspruchs und der Anzahl der Hafttage erfolgte erst Ende 2023. Daher heißt es für alle, die im ersten Halbjahr in Haft waren: Bitte warten.

regional gestaffelt

Der Klimabonus wurde 2023 regional gestaffelt ausgezahlt. Das heißt, der Wohnort beeinflusst die Höhe des Bonus. Die Höhe variiert zwischen 110, 150, 185 oder 220 Euro. Kinder unter 18 Jahren erhalten die Hälfte. Wie viel es im Jahr 2024 geben wird, ist noch ungewiss.

Die Voraussetzungen für den Klimabonus sind klar definiert: Man muss im Anspruchsjahr mindestens 183 Tage den Hauptwohnsitz in Österreich haben, unabhängig von Alter oder Herkunft. Seit 2023 gibt es allerdings eine neue Regelung: Häftlinge, die länger als 183 Tage im Anspruchsjahr in Haft waren, erhalten keinen Klimabonus. „Nicht-österreichische Staatsbürger benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus“, so die Klimabonus-Website.

weitere Auszahlungen

Aber der Klimabonus ist nicht der einzige Bonus, der den Österreichern in den nächsten Monaten ins Haus steht. Der Reparaturbonus, der Angehörigenbonus, der Netzkostenzuschuss, die Strompreisbremse und der Schulsportwochen-100er sind nur einige der weiteren Bonuszahlungen, die anstehen.