Doppelte Staatsbürgerschaft, doppeltes Risiko: Kroatien reagiert auf einen rechtlichen Konflikt, der Tausende Bosnier-Kroaten betreffen könnte.
Das kroatische Verteidigungsministerium hat nachträglich eine Sonderregelung erlassen, wonach kroatische Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft – also auch jene, die zugleich Bürger Bosnien-Herzegowinas sind – und mit Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina nicht zum Wehrdienst einberufen werden. Damit soll verhindert werden, dass diese Personen ihre bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft verlieren oder sich in Bosnien-Herzegowina strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.
Gesetzlicher Konflikt
Hintergrund ist das Verteidigungsgesetz Bosnien-Herzegowinas, das seinen Staatsbürgern ausdrücklich untersagt, in den Streitkräften anderer Staaten zu dienen oder auf sonstige Weise in bewaffnete Verbände anderer Länder eingebunden zu sein. Darauf verwies der stellvertretende Verteidigungsminister im Ministerrat, Aleksandar Goganovic, im Morgenprogramm des Senders RTRS. Wer gegen diese Bestimmung verstoße, riskiere nicht nur eine Strafverfolgung, sondern auch den Verlust der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft, betonte Goganovic.
Die Frage, wie dieser Bereich zwischen Bosnien-Herzegowina und Kroatien geregelt werden soll, sei Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen, sagte er weiter.
Unterdessen begann in Kroatien die militärische Grundausbildung für 800 Rekruten.