Für einige der Teilnehmer endete Veranstaltung „Traditioneller Clownspaziergang“ mit Verwarnungen und Anzeigen.
Gestern trat das neue Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft und sorgte bereits am ersten Tag für Anzeigen.
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Eine Studie der EU-Grundrechteagentur (FRA) hat Muslime zu Vorurteilen gegen sie befragt. Vorurteile, Belästigung oder Nachteile bei der Arbeits- und Wohnungssuche sind die größten Probleme der muslimischen Bevölkerung in den EU-Ländern..
Es wurden jedoch keine Burka tragenden Musliminnen, sondern Clowns verhaftet, welche beim „Traditionellen Clownspaziergang“ gegen das neue „Burka-Verbot“ demonstrierten.
Insgesamt drei der Clowns wurden nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz angezeigt und für 46 weitere Personen hagelte es Abmahnungen. Außerdem stellte die Polizei ein Organmandat aus.
Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
Das neue Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) verbietet nicht nur den Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- und Krampusmasken und ähnlichem in der Öffentlichkeit.
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Ausgenommen sind nur jene Verhüllungen, welche beruflich notwendig oder in die Kategorie „Traditionsveranstaltungen“ (z.B. Fasching und Advent) fallen.
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