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CORONAKRISE

Dürfen Genesene und Geimpfte auf den Lockdown verzichten?

(FOTO: iStockphotos)

Kein Lockdown für Geimpfte und Genesene? Um jene Menschen einzuschränken, gäbe es keinen Grund.

Auf die Frage, ob es keinen Lockdown für Genesene und Geimpfte geben sollte, gibt es zurzeit noch keine konkrete Antwort-obwohl davon alles abhängt, so Impfexperte Herwig Kollaritsch im Ö1 „Morgenjournal“. Es ist durchaus möglich, dass man nach einer COVID-19-Erkrankung zwar nicht erneut an einer Corona-infektion erkranken würde. Was aber durchaus möglich ist, ist sich anzustecken und das Virus für eine gewisse Zeit weitergeben zu können. „Das ist auch das Problem, dass wir bei der Impfung möglicherweise haben“, sagte Kollaritsch.

Nächste Woche sollte auf diese Frage eine Antwort kommen, sagt der Impfexperte. Ein weiterer Punkt wäre noch: “ Okay, Leute, die geimpft sind, brauchen keine Maske etc.“

„Was glauben Sie, was da dann für ein Aufruhr ist?“:
Die Frage ist nur, wie sowas überhaupt überprüft werden kann. Sicher ist nur, dass sobald ersichtlich ist, dass Geimpfte kein „Risiko mehr darstellen“, sie in ihrer Freiheit auch nicht mehr eingeschränkt werden dürfen, das erklärte der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Jemand, der keine Ansteckung auslösen kann, soll auch nicht eingeschränkt werden, da hierfür kein Grund besteht. Das heißt für jene Menschen soll es keine Maskenpflicht und keinen Lockdown geben.

„Man kann nicht jemandem aus Jux und Tollerei einem Lockdown unterwerfen (…) oder verbieten, dass er sich mit anderen Leuten trifft, wenn er nicht infektiös ist.“ Eingriffe in die Grundrechte seien gegebenenfalls nur dann gerechtfertigt, wenn sie notwendig und im öffentlichen Interesse seien, hieß es weiter.

Nachweise erforderlich:
Um dies überprüfen zu können, müsste ein „fälschungssicherer Nachweise“ einer Spritze, Antikörper-Test oder Erkrankung vorgelegt werden, sagt Meyer. Nichtsdestotrotz muss die Regierung eine gewisse Klarheit schaffen.

Auf dem Gesundheitsministerium heißt es, dass diese Überlegung immer wichtiger seien. Fakt sei, dass von Menschen, die in dem letzten halben Jahr an COVID-19 erkrankt waren, keine Gefahr ausgeht.  Somit sollen jene auch nicht an den Berufsgruppentests teilnehmen, doch auch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz in der Arbeit tragen müssen. In Zukunft sollen Antikörpertests als Beweis einer Ansteckung herangezogen werden. Einige Details bleiben jedoch nach wie vor offen.