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Reiserecht

Ein falscher Buchstabe auf dem Ticket – das sind eure Flugrechte

Ein falscher Buchstabe auf dem Ticket – das sind eure Flugrechte
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4 Min. Lesezeit |

Ein kleiner Tippfehler bei der Urlaubsbuchung kann teuer werden. Während manche Airlines kulant reagieren, verlangen andere hohe Gebühren oder verweigern Korrekturen komplett.

Fehlerfreie Reiseunterlagen sind für einen reibungslosen Urlaubsstart unverzichtbar. Selbst minimale Abweichungen in den persönlichen Daten können erhebliche Konsequenzen haben. Bei jeder Buchung müssen die persönlichen Informationen exakt wie im Reisepass angegeben werden, da diese als Grundlage für die Identifikation am Flughafen, bei der Einreise und in der Unterkunft dienen. Stimmen die übermittelten Daten nicht mit dem Ausweisdokument überein, droht im ungünstigsten Fall die Verweigerung der Beförderung durch die Fluggesellschaft oder Schwierigkeiten bei der Einreise ins Urlaubsland.

Ein Tippfehler während der Dateneingabe im Buchungsprozess ist schnell passiert. Muss aufgrund eines solchen Versehens eine Namenskorrektur vorgenommen werden, erheben Fluggesellschaften häufig Gebühren oder verlangen sogar eine vollständige Stornierung mit Neubuchung. Neben der sorgfältigen Eingabe empfiehlt es sich daher, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt gründlich zu kontrollieren, um eventuelle Fehler rechtzeitig korrigieren zu lassen.

Die Kosten für die Berichtigung von Buchungsfehlern können je nach Anbieter beträchtlich sein. Die genauen Bedingungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Bei Lufthansa beispielsweise ist eine nachträgliche Namensänderung grundsätzlich nicht möglich. Allerdings bietet die Airline im Rahmen ihres Kundenservice die Möglichkeit, eine Buchung innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss kostenfrei zu stornieren – vorausgesetzt, die Reservierung erfolgte über das telefonische Buchungszentrum oder die offiziellen Online-Kanäle der Lufthansa.

Airline-Regelungen

Die Lufthansa-Tochter Eurowings zeigt sich bei Buchungsfehlern kulanter. Laut Unternehmenswebsite sind Namensänderungen und -korrekturen auf allen Eurowings-Flügen grundsätzlich möglich. Kleinere Korrekturen wie die Änderung von bis zu drei Buchstaben, der Tausch von Vor- und Nachnamen oder die Ergänzung eines Zweitnamens werden kostenfrei durchgeführt. Für vollständige Namensänderungen berechnet die Airline 70 Euro zuzüglich einer eventuellen Preisdifferenz. Eine wichtige Einschränkung besteht jedoch: Bei Buchungen mit einer etix®-Ticketnummer sind Namensänderungen generell ausgeschlossen.

Bei SunExpress sollen verschiedenen Berichten zufolge Korrekturen von Tippfehlern ebenfalls kostenfrei möglich sein. In den AGBs der Fluggesellschaft ist jedoch festgehalten: „Namensänderungen oder die Benennung einer Ersatzperson sind nicht gestattet und damit ausgeschlossen.“ Die Übertragung eines Flugtickets auf eine andere Person ist bei dieser Airline demnach nicht möglich.

Nicht immer liegt der Fehler bei den Reisenden selbst. Wenn der Reiseveranstalter Daten fehlerhaft erfasst oder weiterleitet, dürfen dem Kunden keine Kosten für die notwendige Korrektur entstehen. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, seinen Fehler zu beheben und sicherzustellen, dass dem Reisenden keine Nachteile entstehen. Allerdings müssen Kunden nachweisen können, dass der Fehler tatsächlich beim Veranstalter lag.

Wichtig zu wissen: Bei Flugbuchungen besteht im Gegensatz zu vielen anderen Online-Einkäufen kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Selbstverschuldete Tippfehler können daher meist nicht kostenfrei rückgängig gemacht werden. Bei vielen Airlines ist eine Stornierung laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall müssen Betroffene ein komplett neues Ticket kaufen, wobei lediglich Flugnebenkosten wie Steuern und Gebühren erstattet werden.

Sonderfälle

Die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Namenseingabe besonders häufig bei telefonischen Buchungen auftreten, etwa durch Missverständnisse, falsche Buchstabierung oder Tippfehler. In solchen Fällen ist schwer nachzuweisen, wer den Fehler verursacht hat. Daher empfiehlt es sich, Buchungen vorzugsweise schriftlich oder online vorzunehmen oder bei telefonischen Reservierungen besonders auf die korrekte Angabe des Namens zu achten.

Bei Todesfällen von ursprünglich vorgesehenen Reiseteilnehmern ist eine Sterbeurkunde oder ein vergleichbarer offizieller Nachweis erforderlich. Viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter verzichten in solchen Situationen kulanzhalber auf Gebühren für Namensänderungen oder bieten zumindest reduzierte Tarife an. Rechtsanwalt Paul Degott erklärt im RTL-Interview: „In einem solchen Fall kann ein Angehöriger (Erbe) oder Freund innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn dem Reiseveranstalter erklären, dass er statt des Verstorbenen in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintreten will.“

Auch andere Gründe für Namensänderungen, wie eine Hochzeit, erfordern entsprechende Nachweise wie eine Heiratsurkunde. Auch hier können Veranstalter und Airlines Gebühren erheben, deren Höhe je nach Anbieter und Zeitpunkt der Änderung variiert. Bei Eurowings beispielsweise ist eine Namensänderung aufgrund von Hochzeit oder Scheidung kostenfrei.

Die Korrektur von Tippfehlern kann je nach Airline kostenpflichtig sein, kostenlos angeboten werden oder in manchen Fällen gar nicht möglich sein. Die Übertragung eines Tickets auf einen anderen Passagier ist nicht bei allen Fluggesellschaften möglich und verursacht, wenn erlaubt, in der Regel Kosten.

Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Airline vorab genau zu prüfen und bei entdeckten Fehlern umgehend Kontakt mit dem Kundenservice aufzunehmen – selbst wenn die Buchung über ein Reiseportal erfolgte. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Fehler bemerkt wird, sollte umgehend gehandelt werden, da Änderungen oft nur innerhalb bestimmter Fristen möglich sind.

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KO KOSMO-Redaktion
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