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GELDREGEN

Einmalzahlung erfolgt mit 1. März 2022: Wer nun 150 Euro extra bekommt!

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(FOTO: iStock)

Die Regierungsparteien haben sich auf eine neue Einmalzahlung geeinigt. 150 Euro erfolgt bereits am 1.März 2022 – Kosmo hat die Details für Betroffene.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wird die als Heizkostenzuschuss vorgesehene Einmalzahlung 2022 in der Höhe von 150 Euro mit der Februar-Pension, also mit 1. März 2022, ausbezahlen. Anspruch auf diese Einmalzahlung haben Personen, die im Dezember 2021 einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatten.


Die Einmalzahlung 2022 gilt nicht als Pensionsbestandteil oder als Nettoeinkommen im Sinne des Sozialversicherungsrechtes. Die Zahlung unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Krankenversicherung sowie der Einkommenssteuerpflicht und ist zudem unpfändbar.