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Kontroverse

Einsperren von Kindern“: Auszeit-WG für Intensivtäter spaltet Wien

Einsperren von Kindern“: Auszeit-WG für Intensivtäter spaltet Wien
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Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe treibt die Einrichtung einer geschlossenen Wohngemeinschaft für straffällige Kinder unter 14 Jahren voran, die voraussichtlich im April ihren Betrieb aufnehmen soll. Das als „Auszeit-WG“ bezeichnete Projekt stößt jedoch auf breiten Widerstand verschiedener Organisationen und politischer Akteure.

Das Vertretungsnetz warnt vor den möglichen Konsequenzen einer solchen Einrichtung. „Je geschlossener Systeme nach außen sind, desto mehr Gefahr besteht, dass die dort isolierten, vulnerablen Menschen der Institution gegenüber ausgeliefert sind. Das Risiko, psychische oder physische Gewalt zu erleiden, steigt“, heißt es in einer Stellungnahme der Organisation. Grainne Nebois-Zeman, die als Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung beim Vertretungsnetz tätig ist, verweist auf internationale Studien, die den Nutzen solcher Einrichtungen für die Resozialisierung in Frage stellen.

Sie betont den verfassungsrechtlichen Aspekt: „Das Grundrecht auf persönliche Freiheit gilt auch für Kinder und Jugendliche, es steht ihnen laut Verfassung und Kinderrechtskonvention zu.“ Eine Rückentwicklung in diesem Bereich sei nicht hinnehmbar.

Politischer Widerstand

Auch aus dem politischen Spektrum kommt deutliche Ablehnung. Die Wiener Grünen bezeichnen das Vorhaben als „symbolische PR-Maßnahme“. Ihre Familiensprecherin Ursula Berner argumentiert: „Das Einsperren von unter 14-Jährigen in einer geschlossenen Unterbringung stellt einen besonders schweren Eingriff in das Leben der Kinder dar.“

Als Alternative fordert sie eine strukturelle Reform der Magistratsabteilung 11 sowie eine systematische Potenzialanalyse für minderjährige Wiederholungstäter. Zudem plädiert sie für eine personelle Aufstockung in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine intensivere Einzelbetreuung könnte nach ihrer Einschätzung „auch zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beitragen“.

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Erst zu Wochenbeginn hatte sich die Volksanwaltschaft kritisch zu den Plänen geäußert. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) sieht das Problem nicht in fehlendem Fachwissen im Umgang mit minderjährigen Intensivtätern, sondern im mangelnden politischen Willen, „die Kinder- und Jugendhilfe mit genügend Ressourcen auszustatten und mit Zwang und Gewalt Schluss zu machen“.

Konzept der MA11

Die zuständige Magistratsabteilung 11 verteidigt hingegen ihr Konzept und betont dessen pädagogische Ausrichtung. Es handle sich nicht um eine Überwachungsmaßnahme. Allerdings steht bereits fest, dass bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung eine Anhaltung von strafunmündigen Jugendlichen auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes für bis zu sechs Wochen möglich sein wird.

Die detaillierte Ausgestaltung des Konzepts befindet sich derzeit noch in Arbeit.

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KO KOSMO-Redaktion
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