Eine ekelerregender Angriff mit Fäkalien in der Wiener U-Bahn erschüttert nicht nur das Opfer. Die Musikerin erlebte danach eine zweite Demütigung bei der Suche nach Hilfe.
Eine Geigerin wurde in der Wiener U-Bahn Opfer eines abstoßenden Angriffs, wie das Online-Portal „Heute“ berichtet. Die 32-jährige Musikerin nahm am Dienstagabend nach einer Theatervorstellung gegen 21:15 Uhr die U6 an der Station Gumpendorfer Straße. Unmittelbar vor Abfahrt des Zuges warf jemand einen Gegenstand in den Waggon, der die Frau traf. Erst als der Zug bereits unterwegs war, erkannte sie das volle Ausmaß des Vorfalls.
Ein beißender Gestank breitete sich aus, und die Musikerin stellte entsetzt fest, dass sie mit Exkrementen und Urin beworfen worden war. Die ekelerregenden Substanzen verteilten sich auf ihrem Geigenkoffer, ihrer neuen Handtasche, ihrer Kleidung und sogar in ihren Haaren sowie auf ihrem Gesicht. Unter Tränen musste die Frau feststellen, dass ihr von den zahlreichen Mitfahrenden nur eine einzige Person zu Hilfe kam.
Behördliche Hürden
Die Odyssee der Betroffenen setzte sich fort, als sie versuchte, den Vorfall anzuzeigen. Zwei Polizeistationen waren geschlossen, und beim Notruf erhielt sie die ernüchternde Auskunft, dass man „eigentlich nichts machen“ könne. Erst in einer Polizeidienststelle in Wien-Ottakring, die sie noch spätabends gemeinsam mit ihrem Mann aufsuchte, wurde ihr Fall aufgenommen.
Nach längerer Bedenkzeit teilte der diensthabende Beamte mit, dass keine gesetzliche Grundlage für eine Anzeige existiere. Dennoch wurde ein Bericht für die Staatsanwaltschaft verfasst, dessen weitere Bearbeitung ungewiss bleibt.
Rechtliche Grauzone
Bei den Wiener Linien stieß die Frau ebenfalls auf Hindernisse. Die Service-Hotline informierte sie, dass ohne juristische Grundlage keine Videoaufzeichnungen gesichtet werden könnten. Auf Nachfrage der Zeitung „Heute“ erklärten die Verkehrsbetriebe, dass Videomaterial nur auf polizeiliche Anforderung hin ausgewertet und weitergegeben werden dürfe.
Man versicherte jedoch, den Vorfall zu untersuchen. Ob und auf welcher rechtlichen Basis die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten wird, ist derzeit offen.
„Anscheinend ist es möglich, jemanden mit Fäkalien und Urin zu bewerfen, damit Ehre und Würde zu verletzen – und es bleibt völlig ohne Konsequenzen.“
Rechtslage ist eindeutig
Entgegen der Aussage des diensthabenden Beamten gibt es in Österreich durchaus eine rechtliche Grundlage für die Verfolgung solcher Angriffe. Nach § 115 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt das Bewerfen mit Fäkalien als „Beleidigung mit tätlicher Handlung“ und ist strafbar, sofern damit die Ehre einer Person verletzt wird. Allerdings erfolgt die Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Opfers.
Die Auswertung von Videoaufzeichnungen in öffentlichen Verkehrsmitteln unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Sichtung ist ausschließlich bei Anfangsverdacht einer Straftat und nur auf Anordnung der Polizei oder Staatsanwaltschaft zulässig, was die zurückhaltende Reaktion der Wiener Linien erklärt.
Kein Einzelfall
Der aktuelle Vorfall ist nicht der erste dieser Art in Wien. Im Jahr 2022 wurde ein ähnlicher Fall öffentlich bekannt, bei dem ebenfalls eine Passantin in der U-Bahn mit Exkrementen attackiert wurde. Damals kam es nach öffentlichem Druck zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Täters. Die Erfahrung der betroffenen Musikerin deutet jedoch darauf hin, dass die Aufklärung solcher Delikte in der Praxis oft an bürokratischen und behördlichen Hürden scheitert.
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