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CORONA-VAKZINE

Erster Impfpflicht-Entwurf ist da: So hart sind die Strafen für Verweigerer

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(FOTOS: KOSMO; iStockphoto)

Für die Corona-Impfpflicht, die ab Februar 2022 gelten soll, liegt nun ein erster Entwurf vor. Impf-Verweigerern sollen dabei saftige Strafen bis zu 7.200 Euro drohen. Hier alle Details.

Wie die „Presse“ vor kurzem in ihrer Online-Ausgabe veröffentlichte, soll der erste Rohentwurf für das „Covid-19-Impfschutzgesetz“ stehen. Laut diesem Erstentwurf kann es für alle Impf-Verweigerer ab Februar 2022 richtig teuer werden – bis zu 7.200 Strafe drohen all jenen, die zwei Vorladungen zur Impfung ignorieren. Hier alle Details zum Strafenkatalog:

Strafen-Katalog im Detail

  1. Jede Person, die ihren vorgegeben Impftermin nicht wahrnimmt, wird zunächst von der Bezirksverwaltungsbehörde vorgeladen.
  2. Wenn diese Vorladung ignoriert wird, erhält man binnen vier Wochen eine zweite Aufforderung, dem Termin nachzukommen.
  3. Lässt man den zweiten Termin ebenfalls verstreichen, muss man 3.600 Euro Strafe bezahlen oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe leisten.
  4. Die Höchststrafe von 7.200 Euro droht all jenen Personen, die bereits zweimal wegen eine Verstoßes gegen die Impfpflicht bestraft wurden.

Ausnahmen
Wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Diese betreffen allerdings nur Schwangere, Minderjährige oder schwer Kranke. Sie müssen der Impfpflicht nicht nachkommen.

In Kürze soll auch ein konkreter Gesetzesentwurf folgen, der vier Wochen zur Begutachtung geschickt wird. Geplant ist weiterhin, dass das Gesetz Anfang Februar 2022, nach einem Beschluss von Nationalrat und Bundesrat, in Kraft tritt. Österreich ist eines der ersten EU-Länder, eine konkrete Corona-Impfpflicht für alle umsetzen wird.

Quellen und Links: