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FLÜCHTLINGSKRISE

EU-Gerichtshof: Kroatien muss Asylanten aus Österreich prüfen

Ausnahmesituation aus 2015 und 2016 dürfen kein Grund dafür sein gegen die die Dublin-Verordnung zu verstoßen. (Foto: KOSMO)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein Urteil gegen Kroatien erteilt – Asylwerber die die kroatische Grenze passierten, hätten nicht in andere EU-Länder einreisen dürfen.

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Der Koalitionsstreit um das Flüchtlings-Relocation-Programm wurde von März bis April im Parlament hitzig ausgetragen. Sogar EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker wurde von Bundeskanzler Christian Kern zur Hilfe gerufen. Bis heute kam aber kein Flüchtling darüber nach Österreich.

 

Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Kroatien für afghanische Flüchtlinge, die nach Slowenien und Österreich 2015 und 2016 durchgereist sind, zur Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz zuständig ist, wie dnevnik.hr berichtet. Dem Urteil zufolge hätte Kroatien Migranten, die die Grenze zwischen Kroatien und Serbien überquert haben, als „illegale“ Personen behandeln sollen. Dies hätte nach der Dublin-Verordnung ablaufen sollen, wonach Flüchtlinge im ersten EU-Land, dass sie betreten, einen Asylantrag stellen müssen. So hätten die Menschen entweder nach Serbien zurückgeschickt werden oder sie hätten einen Asylantrag in Kroatien stellen müssen.

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Stattdessen habe Kroatien Flüchtlingen (im Urteil wird konkret auf die Beispiele eines syrischen Flüchtlings und einer afghanischen Familie eingegangen), die kein entsprechendes Visum hatten , die Einreise für andere EU Länder gewährt. Kroatien habe somit die Beförderung von Flüchtlingen, die internationalen Schutz in andere Mitgliedsstaaten beantragten, ermöglicht.