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STRASSBURG

Europäischer Gerichtshof: Ustaša-Gruß ist keine freie Meinungsäußerung

Simunic
Josip Šimunić scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof mit seiner Beschwerde gegen die Urteile kroatischer Gerichte. Foto: Facebook

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage des einstigen kroatischen Fußballers Josip Šimunić abgelehnt.

Der Ex-Nationalspieler forderte nach dem Sieg gegen Island im Herbst 2013 das Publikum im Zagreber Maksimir-Stadion auf, den Gruß der faschistischen Ustascha zu machen („Za dom spremni“ = Für die Heimat bereit). Der Weltfußballverband FIFA blockierte ihn damals für 10 Spiele und ein kroatisches Gericht hat ihn zu 25.000 Kuna (3.374 Euro) Strafe verurteilt.

Klage scheiterte

Nun klagte der in Australien aufgewachsene Kroate beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMH), nachdem er in Kroatien mit seinen Berufungen abgelehnt wurde. Obwohl er vor den EGMH auch den kroatischen Historiker Josip Jurčević holte, der über die zweifache Interpretation des „alten kroatischen Grußes“ und seine Bedeutung vor dem Zweiten Weltkrieg spracht, brachte ihm das nichts: Das Europäische Gerichtshof lehnte die Klage ab.