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COVID ALS TATWAFFE

Fahrlässige Corona-Tötung? Mann starb, Frau unter Verdacht

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(FOTO: iStock)

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine Frau, die sich trotz Infektion mit Covid-19 nicht an die Quarantäne gehalten haben soll. Dabei steckte sie möglicherweise ihren Nachbarn an, der im Jänner an den Folgen einer Corona-Erkrankung starb.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten gegen die Kärntnerin. Sie soll trotz Quarantäne außer Haus gegangen sein und dabei ihren pensionierten Nachbarn angesteckt haben, der im Jänner an den Folgen einer Corona-Erkrankung starb.

Laut dem Medizingutachter wurde festgestellt, dass die beim verstorbenen Mann gefundene Mutation des Coronavirus „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ von seiner Nachbarin stammt, bestätigte Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber der Kleinen Zeitung. Dies ist die erste Ermittlung in Österreich, bei der eine Covid-Infektion als „Tatwaffe“ gilt.

Laut Staatsanwaltschaft infizierte sich die Frau im Dezember 2021 mit dem Coronavirus, hielt sich aber nicht an die Quarantäne. Es besteht der Verdacht, dass sie ihren Nachbarn bei einer Begegnung im Stiegenhaus angesteckt hat. Dieser erkrankte kurze Zeit später und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er verstarb Mitte Jänner 2022.

Da die Nachbarn die Gesundheitsbehörden über die Nichteinhaltung der Quarantäne bereits informiert hatten und der Fall amtsbekannt war, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Diese befinden sich allerdings erst am Anfang. Zunächst müssen Beweismittel sichergestellt sowie Zeugen und Beschuldigte vernommen werden, bevor über eine Anklage entschieden wird.