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MORD

Fall Leonie: Lebenslange Haft für Hauptangeklagten

(FOTOS: google maps screenshot/ iStock)
(FOTOS: google maps screenshot/ iStock)

Im Juni 2021 erschütterte der Fall Leonie ganz Österreich. Drei Männer hatten die 13-jährige Leonie unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und dann getötet. Die Täter ließen den Körper des toten Mädchens am Straßenrand liegen. Ein Passant entdeckte sie dann in den früheren Morgenstunden. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zwei der Täter zu lebenslanger beziehungsweise 19 Jahren Haft verurteilt.

Die Strafberufungen beider Täter wurden vom OGH zurückgewiesen. Damit sind sämtliche Urteile in dem Fall rechtskräftig. Der Vorsitzende des Fünfersenats, Rudolf Lässig, begründete die Entscheidung. „Das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, wurde geradezu zu einer Sache degradiert“, hielt Lässig fest. Er betonte, dass die Täter dem Mädchen in einem so hohen Maße Suchtgift verabreichten und es daraufhin wehrlos war.

Fall Leonie

Die Öffentlichkeit war schockiert, als Passanten im Juni 2021 die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt entdeckten. Die gerichtlichen Feststellungen ergaben, dass die 13-Jährige infolge einer Suchtmittelvergiftung starb, nachdem ihr sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden waren. Das Mädchen erstickte. Der Hauptangeklagte, ein 24-jähriger Mann, wurde wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Ebenso schuldig befunden wurden ein 20-Jähriger wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung sowie ein Drittbeteiligter, der jedoch nicht mehr Gegenstand des OGH-Gerichtstags war.

Außergewöhnlich hoher Grad an Schuld

Der Fünfersenat des OGH, der aus erfahrenen Richterinnen und Richtern besteht, sah einen außergewöhnlich hohen Grad an Schuld in diesem Fall und sah keine Veranlassung, die vom Erstgericht verhängten Strafen zu reduzieren. Der Vorsitzende Rudolf Lässig stellte fest, dass die Täter keine Hilfe holten, als sie erkannten, dass das Opfer um sein Leben kämpfte.

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Generalanwalt Josef Holzleithner appellierte ebenfalls an den OGH, den Rechtsmitteln keinen Erfolg zu gewähren und betonte die massive Gleichgültigkeit des Hauptangeklagten gegenüber der körperlichen Unversehrtheit, der sexuellen Integrität und dem Leben anderer.