Neue Regeln an Kroatiens Grenzen: Wer die falsche Fahrspur wählt, riskiert Strafen. Das Innenministerium stellt klare Anweisungen für den Grenzübertritt bereit.
Im Zuge der Einführung des neuen europäischen Ein- und Ausreisesystems (EES – EU-Grenzkontrollsystem) hat das kroatische Innenministerium detaillierte Anweisungen zur korrekten Nutzung der markierten Fahrspuren an den Grenzübergängen veröffentlicht. Die Regelungen betreffen sämtliche Personen, die die Außengrenze Kroatiens als Teil des Schengen-Raums passieren.
Der Schengener Grenzkodex schreibt die verpflichtende Nutzung der entsprechend gekennzeichneten Spuren vor. Fahrspuren mit der Kennzeichnung “EU, EWR, CH” sind ausschließlich für Personen reserviert, die das Recht auf Freizügigkeit genießen – darunter fallen kroatische Staatsangehörige, Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Diese Spuren stehen auch Familienangehörigen von EU-Bürgern offen, sofern sie über Aufenthaltskarten verfügen, die ihr Recht auf Freizügigkeit bestätigen.
Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige, die in Begleitung eines engen Familienangehörigen mit kroatischer oder EU-Staatsbürgerschaft reisen.
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Regelungen für Drittstaaten
Für alle anderen Drittstaatsangehörige sind die mit “Alle Pässe” gekennzeichneten Spuren vorgesehen. Dies betrifft sowohl Personen ohne geregelten Aufenthalt in der EU, die im EES-System registriert werden müssen, als auch Inhaber gültiger Aufenthaltsgenehmigungen oder Langzeitvisa aus Schengen-Staaten.
Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen können – sofern die Infrastruktur es zulässt – zusätzliche Spuren mit identischer Kennzeichnung geöffnet werden, wobei die Verkehrsführung durch Polizeibeamte erfolgt.
Kontrollen und Sanktionen
Das kroatische Innenministerium betont, dass Polizeikräfte den Verkehr aktiv lenken, um einen möglichst zügigen und sicheren Grenzübertritt unter Einhaltung aller Kontrollvorschriften zu gewährleisten. Personen, die unberechtigt die “EU, EWR, CH”-Spuren nutzen, müssen mit Sanktionen nach dem Straßenverkehrssicherheitsgesetz rechnen.
Als Schengen-Mitglied führt Kroatien einheitliche Grenzkontrollen durch und setzt alle erforderlichen Maßnahmen um, um den Grenzübertritt sicher, rechtmäßig und effizient zu gestalten.
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