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Urteil

Falschgeld online gekauft – Mann wird zu hoher Geldstrafe verurteilt

(FOTO: iStock/majkii/ Wavebreakmedia)
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In Innsbruck kam es zu einem kuriosen Fall, der zeigt, dass das Schnäppchenjagen im Internet manchmal ungeahnte Folgen haben kann. Ein 21-jähriger Arbeitsloser aus Tirol wurde beim Kauf von gefälschten Geldscheinen ertappt und musste sich vor dem Landesgericht für seine digitalen Einkaufstouren verantworten. Was als harmlose Neugier begann, endete mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem rechtskräftigen Urteil.

Blüten aus dem Internet

Der junge Mann, dessen Identität nicht veröffentlicht wurde, hatte im Internet auf eine betrügerische Ware zugegriffen: Er kaufte 100 Stuck Fünfzig-Euro-Noten, die dem echten Euro verblüffend ähnlich sahen. Der Preis für diese Fälschungen betrug lediglich 33 Euro. Trotz des niedrigen Betrags muss der 21-Jahrige nun tief in die Tasche greifen – sein Fehltritt vor Gericht resultierte in einer Geldstrafe von 1200 Euro.

Keine Gnade vor Gericht

Vor Gericht gab der Angeklagte an, er habe nie die Absicht gehabt, das Falschgeld tatsachlich in Umlauf zu bringen. „Ich wollte mir einfach nur anschauen, ob die Scheine wirklich echt ausschauen“, erklärte der junge Tiroler. Die Richterin, Andrea Wegscheider, folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass er durchaus die Absicht hatte, das Falschgeld zu verwenden. Ihre Urteilsbegründung basierte darauf, dass der Angeklagte das Falschgeld wiederholt bei sich trug.

Lehre für den digitalen Markt: Kein leichtes Spiel mit Falschgeld

Dieser Fall ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Handel mit Falschgeld im Internet streng überwacht wird und schwere Konsequenzen nach sich zieht. Das Urteil gegen den 21-Jahrigen Tiroler ist rechtskräftig.