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CORONA-CHAOS

Wenn DAS auf deiner FFP2-Maske steht, dann ist sie verboten

FFP2_MASKEN
(FOTO: iStock)

Seit heute Montag ist das Tragen einer FFP2-Maske in einigen Bereichen – wie den Öffis und Supermärkten – verpflichtend. Doch nicht alle Masken, die mit „FFP2“ beschriftet sind, sind auch zulässig.

Mit 25. Jänner gelten österreichweit verschärfte Lockdown-Regeln, wie etwa die FFP2-Maskenpflicht im Handel und den Öffis. Doch schon gibt es das erste Chaos: Denn nicht alle, die sich bereits vorbildlich mit FFP2-Masken eingedeckt haben, haben „echte“ FFP2-Masken gekauft. Es gilt beim Kauf also genau hinzuschauen und auf folgende Merkmale zu achten…

FFP2 oder KN95?
Neben den „echten“ FFP2-Masken, sind derzeit auch sogenannte „KN95“-Masken im Umlauf. Sie sehen zwar genau gleich aus und haben einen ähnlichen Schutz, doch sie sind in Europa nicht zugelassen. Der Grund: Masken mit der Kennzeichnung KN95 sind laut Gesundheitsministerium nicht ausreichend geprüft worden:

„Wenn sie dieser Norm wirklich entsprechen, dann dürften diese Masken ähnlich gut sein, wie die europäischen FFP2-Masken. Da sie jedoch keiner europäischen Norm unterliegen, gibt es dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als ’simpler‘ Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen“, heißt es aus dem Ministerium.Sprich: Sie entsprechen nichtder angegebenen Filterklasse. Folglich könnten Partikel, Bakterien und Viren durch die Maske gelangen – wodurch das Infektionsrisiko steige.

Was bedeuten die unterschiedlichen Kennzeichnungen?
Die erlaubten FFP2-Masken, sprich die Atemschutzmasken, sind mit einem CE-Zeichen versehen, gefolgt von einer vierstelligen Kennziffer der notifizierten Stelle. Im untenstehenden Bild ist es beispielsweise die Kennzeichnung: „CE 2163“.

Weiters müsst ihr darauf achten, dass auf der Maske EN steht. Das ist ein Zeichen dafür, dass sie die europäische Norm erfüllt. Im Bild: EN149:2001+A1:2009.

Chinesische KN95-Masken (non-powered air-purifying particulate respirator) sind NICHT erlaubt.

(FOTO: KOSMO)

Maske mit Ventil auch nicht erlaubt
Doch auch innerhalb der FFP2-Masken, die bis zu 94 Prozent der Partikel in der Luft filtern, muss man unterscheiden. Um auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt. Diese müssen sowohl bei Besuchen in Alters- und Pflegeheimen als auch beim Betreten von allen geöffneten Geschäften und den Öffis getragen werden.

Strafe
Besonders bitterfür all jene, die sich bereits im Vorfeld mit den stärker filternden Masken eingedeckt und nicht auf den Aufdruck geachtet haben: Sie könnten jetzt doppelt zahlen: Zum einen wurden die KN95-Masken um teures Geld verkauft. Zum anderen bieten sie, wie nun bekannt wurde, laut Gesundheitsministerium nicht ausreichend Schutz. Wer also trotzdem eine „falsche“ FFP2-Maske trägt, könnte eine 25 Euro-teure Strafe erhalten.

WICHTIGES UPDATE:

Das Gesundheitsministerium löste die Verwirrung rund um die KN95-Masken auf. Diese gelten laut Minister Rudolf Anschober in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als FFP2-Masken. Mehr dazu findet ihr hier.

Quellen und Links: