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KORREKTUR

KN95-Masken gelten unter Voraussetzung doch als FFP2

(FOTO: iStockphoto)

Kaum hat die Tragepflicht für FFP2-Masken begonnen, schon gab es große Verwirrung darüber, welche Masken nun laut Verordnung auch als solche gelten.

Mit dem 25. Jänner 2020 muss man in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Apotheken, etc. verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Eine Aussendung des Gesundheitsministeriums sorgte jedoch gleich am ersten Tag für große Aufruhr.

„Da sie (KN95-Masken, Anm.) jedoch keiner europäischen Norm unterliegen, gibt es dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als ‚simpler‘ Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen“, so das Ressort rund um Minister Rudolf Anschober.

Es dauerte nicht lange, bis sich Unmut und Verwirrung innerhalb der Bevölkerung aber auch der Opposition breitmachten. Diese KN95-Modelle waren unter anderem auch in österreichischen Apotheken als FFP2-Masken erhältlich und wurden auch von der Bundesregierung beschafft. Außerdem haben sich zahlreiche Bürger bereits diese Masken gekauft, wieso sollten sie also nicht gelten?

Anschober veröffentlicht Klarstellung
Gestern Nachmittag versandte das Gesundheitsministerium eine erneute Aussendung, in welcher die Formulierung korrigiert wurde. Die KN95-Masken, die unter anderem auch Bundeskanzler Kurz bei Pressekonferenzen trug, sind in Österreich laut Verordnung nur zulässig, wenn sich einer europäischen Überprüfung unterzogen wurden. Ergo müssen sie über ein CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung oder eine vierstellige Nummer verfügen.

„Auch KN95-Masken werden in Europa (bzw. Österreich) als FFP2-Masken verkauft. Dazu müssen sie CE-zertifiziert sein. Das gewährleistet, dass es sich um keine gefälschte Ware handelt und die Masken dicht und sicher sind“, so Rudolf Anschober