Zehntausende stehen vor der Rückzahlung eines doppelt ausgezahlten Teuerungsausgleichs von bis zu 500 Euro. Die unerwartete Forderung des Finanzamts sorgt für Unsicherheit und zahlreiche Anfragen bei der Arbeiterkammer.
In zahlreichen Fällen sorgt derzeit eine unerwartete Entwicklung für Unruhe. Das Finanzamt verlangt in zehntausenden Fällen eine Rückzahlung von bis zu 500 Euro. Diese wurde im vergangenen Jahr als Teuerungsausgleich für PensionistInnen doppelt ausgezahlt. Diese doppelte Auszahlung des Teuerungsausgleichs, die im Jahr 2022 erfolgte, zieht nun finanzielle Konsequenzen nach sich, wie Finanz.at berichtet.
Information an Betroffene
Betroffene Pensionistinnen und Pensionisten erhielten entsprechende Mitteilungen vom Finanzamt, in denen die Notwendigkeit der Rückzahlung des doppelt ausgezahlten Teuerungsausgleichs betont wird. Diese Rückforderung führt derzeit zu vermehrten Anfragen bei der Arbeiterkammer, die um Unterstützung gebeten werden. Berichten der Kleinen Zeitung zufolge bestätigt die Arbeiterkammer, dass das Vorgehen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) im Einklang mit dem Gesetz steht. Die Zahl der betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten beläuft sich laut Schätzungen auf zehntausende.
99,40 bis 500 Euro
Im September 2022 wurde der Anti-Teuerungsbonus bzw. Teuerungsausgleich als Maßnahme zur Entlastung österreichweit ausgezahlt. Die volle Summe von 500 Euro erhielten Pensionistinnen und Pensionisten, deren monatliche Netto-Pension zwischen 1.139 Euro (1.200 Euro brutto) und 1.566 Euro (1.800 Euro brutto) lag. Personen mit niedrigeren Pensionen erhielten entsprechend geringere Boni. So erhielten beispielsweise Personen mit einer Netto-Pension von 949 Euro lediglich eine Entlastung von 187,67 Euro, während Pensionen von 664 Euro netto nur einmalig mit 99,40 Euro unterstützt wurden.
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Teuerungsausgleich für das Jahr 2022 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung seit diesem Jahr zur Verfügung.
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