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Stromkostenzuschuss: 105 Euro pro Person, doch nicht alle bekommen das Geld!

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(FOTO: iStock/Santje09)

Der Stromkostenzuschuss der Bundesregierung wird erneut erhöht. Größere Haushalte mit mehr als drei Personen bekommen jetzt mehr Geld.

Die Koalitionsparteien brachten in der Sitzung dazu einen Abänderungsantrag ein, mit dem unter anderem größere Haushalte bei der sogenannten Stromkostenbremse, die bereits seit 1. Dezember 2022 in Kraft ist, berücksichtigt werden sollen.

Laut Umweltministerin Leonore Gewessler und Sigrid Maurer (Grüne) wird es konkret für Haushalte mit mehr als drei Personen einen „Stromkostenergänzungszuschuss“ von 105 Euro jährlich pro zusätzlich gemeldeter Person geben. 700.000 Mehrpersonenhaushalte würden nun auch von den Leistungen zur Kostendämpfung in den Stromrechnungen erfasst, so Staatssekretär Florian Tursky, über die Hälfte davon automatisch. Bis Mitte 2023 werde man das Modell noch sozial treffsicherer ausgestalten, kündigte er an.

Großfamilien profitieren am meisten

Den Stromkostenzuschuss gibt es nur für Haushalte, wo mehr als drei Personen im gleichen Haushalt wohnen. Pro Person gibt es 105 Euro. Eltern mit einem Kind (3 Personen) bekommen nichts, sind es drei Kinder (5 Personen) bekommt man 210 Euro.

Je mehr Personen im Haushalt leben, desto mehr Geld bekommt man.

Stromkostenbremse soll Belastung der Haushalte reduzieren

Die Zielsetzung des Gesetzes zur Stromkostenbremse ist laut Vorlage der Koalitionsparteien weiterhin, die Kostenbelastung von Haushaltskunden durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung zu verringern. Befristet ist die Leistung wie schon bisher mit 30. Juni 2024. Klargestellt wird nun, dass die Unterstützung sowohl das Grundkontingent des Stromverbrauchs von bis zu 2.900 kWh/Jahr je Zählpunkt als auch den „Stromkostenergänzungszuschuss“- also das Zusatzkontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen – umfasst.

Um Personen, die den privaten Strom für den Wohnsitz nur aus einem als land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich eingestuften Stromlieferungsvertrag beziehen, nicht ungerechtfertigt zu benachteiligen, wird diesem Personenkreis mit der Novelle ab 1. Juni 2023 auch ein Zugang zum Stromkostenzuschuss eröffnet, und zwar bis Ende 2024, damit die Zuschussleistung ebenfalls 19 Monate umfasst.