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NEUE MASSNAHMEN

Frauenmorde: Ministerinnen präsentieren 8-Punkte-Plan für besseren Schutz vor Gewalt

Maßnahmen-Ministerinnen-Frauenmorde
v.l.n.r.: Karin Kneissl (FPÖ), Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Karoline Edtstadler (ÖVP) (FOTO: Flickr/BMEIA/Mahmoud)

Bereits vier Frauenmorde verzeichnet Österreich seit Beginn dieses Jahres. Nun präsentierten drei Ministerinnen ein Paket mit unterschiedlichen Maßnahmen, die Frauen vor Gewalt besser schützen sollen.

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Integrationsministerin Karin Kneissl und ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edstadler präsentierten am vergangenen Donnerstag einen neuen Regierungsplan, der einen größeren Schutz von Frauen vor Gewalt- und Bluttaten zum Inhalt hat.

1. Neuer Notruf: In den nächsten Wochen wird eine neue dreistellige Notrufnummer für Frauen eingerichtet. Diese Telefonnummer „kann sich jeder merken“, so Bogner-Strauß.

2. Höhere Strafen: Eine Expertengruppe für Strafrecht arbeitete bereits eine Verschärfung der bestehenden Strafen aus. In Zukunft wird es höhere Höchststrafen für Wiederholungstäter bei Gewaltdelikten geben. Ebenso wird die bedingte Freiheitsstrafe für Vergewaltiger abgeschafft.

3.Beratungsinstitutionen: Geplant ist, die Beratungseinrichtungen für Frauen in jedem Bundesland flächendeckend auszubauen.

4. Budget: Kürzungen des Budgets für Gewaltprävention und Opferschutz soll es vonseiten der Regierung nicht geben, vielmehr werden die Gelder um bis zu 10 Prozent erhöht.

5. Bannmeile: ÖVP-Staatssekretärin Edtstadler sprach von einer zukünftigen Vereinfachung des Betretungsverbots mit einer sogenannten Bannmeile: „Künftig wird es eine Bannmeile von 50 Metern um eine gefährdete Person geben.“

6. Schulen: In den österreichischen Schulen wird es ab kommendem Schuljahr das Fach „Gewaltfreie Beziehung“ geben, welches in den Ethik-Unterricht integriert wird.

7. Fallkonferenzen mit Täterdaten: Die Polizei sollen in Zukunft die Daten von Tätern weitergeben dürfen. Erst im Sommer wurden Fallkonferenzen zu Hochrisikotätern abgeschafft. Diese sollen jedoch wieder eingeführt werden.

8. Täterarbeit: Einig sind sich die Ministerinnen darin, dass die Täterarbeit sofort nach der Tat beginnen muss und nicht erst nach der Verurteilung.