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Festnahme kurz nach Geburt

Frischgebackener Familienvater 2 Monate unschuldig in Haft

Frischgebackener Familienvater 2 Monate unschuldig in Haft
(FOTO: iStock/Iuri Gagarin)
2 Min. Lesezeit |

Ein 31-jähriger Mann musste sich am vergangenen Freitag vor dem Landesgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen Juni 2021 und Jänner 2023 insgesamt vier Kilogramm Kokain in Umlauf gebracht zu haben. Nach zweimonatiger Untersuchungshaft wurde der Angeklagte jedoch in einem rechtskräftigen Urteil freigesprochen und ist nun wieder auf freiem Fuß.

Die Anklage stützte sich vornehmlich auf die Aussage eines einzigen Zeugen. Dieser Mann hatte dem Angeklagten vorgeworfen, eine Affäre mit seiner Partnerin gehabt zu haben und hatte ihn aus Eifersucht sogar niedergestochen. „Die Anschuldigungen würden ausschließlich auf den Angaben dieses einen Mannes fußen“, betonte Verteidiger Philipp Wolm in seiner Ausführung vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Peter Sampt.

Zeuge unglaubwürdig

Der besagte Zeuge konnte jedoch bei seinem Auftritt vor Gericht nicht überzeugen. Er verstrickte sich in Widersprüche und hinterließ einen fragwürdigen Eindruck. „Auf so einem Zeugen kann man keine Verurteilung aufbauen“, stellte der vorsitzende Richter Sampt fest. Er fügte hinzu: „Man hat die Aggression des Zeugen gegen den Angeklagten gespürt. Es gibt genug Motive, die dafür sprechen, dass er den Angeklagten zu Unrecht belastet hat.“

Ersten Wochen mit Baby verpasst

Nach der Freilassung des 31-Jährigen plant dessen Verteidiger nun, eine Haftentschädigung geltend zu machen. „Dieser Mann hat die ersten Wochen des neugeborenen Babys zu Hause verpasst und diese Zeit stattdessen in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt verbracht“, erklärte Wolm. „Das ist eine Zeit, die er nie zurückbekommen wird.“

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn eine Anklage hauptsächlich auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht. Insbesondere wenn dieser Zeuge ein offensichtliches Motiv hat, den Angeklagten zu belasten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für den freigesprochenen Mann weiterentwickelt und ob seine Forderung nach Haftentschädigung Erfolg haben wird.

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