Ein mysteriöses Abkommen sorgt bereits seit Monaten für öffentliche Aufregung. Der ehemalige Innenminister Österreichs, Herbert Kickl betonte im September 2019, dass es ein Abkommen zwischen den beiden Ländern gäbe.
Das Abkommen erlaube es, dass Österreich abgelehnte Asylwerber nach Serbien abschieben kann, insofern sie das Balkanland auf dem Weg nach Österreich passiert haben. Im Jänner schickte die „Deutsche Welle“ eine Anfrage zu diesem Thema an Kickl und dessen Ressort.
Aus dem Innenministerium war damals zu hören, dass solch ein „Arbeitsabkommen“ verhandelt wurde. Allerdings sei man sich nicht sicher, ob dieses schlussendlich unterzeichnet und auch in Kraft getreten sei.
Serbien dementiert, Österreich bestätigt
Gegenüber der serbischen Tageszeitung „Blic“ betonte der serbische Innenminister Ivica Dačić kürzlich, dass es solch ein Abkommen zwischen Österreich und Serbien nicht gebe und auch eine Eröffnung eines neuen Camps für Migranten sei nicht geplant. Auf der anderen Seite bestätigte das österreichische Innenministerium, dass ein entsprechendes Rückführungsabkommen am 24. April 2019 unterzeichnet worden sei. (KOSMO berichtete)
Die Details sind jedoch sehr verwirrend, da das bilaterale Abkommen über keinen Zeitrahmen verfüge und von einer Seite zu jedem Zeitpunkt aufgehoben werden könne. Grundlegend ginge es in der Vereinbarung darum, dass die abgeschobenen Migranten auf Kosten des Staates Österreichs in Serbien untergebracht werden.
Altlasten aus Serbien-Montenegro?
Inwiefern Serbien von diesem Abkommen profitiert, ist derzeit nicht bekannt, da laut Vereinbarung Österreich nur für die Unterbringung der Abgeschobenen aufkommt. Aus dem zuständigen serbischen Ministerium war nur zu hören, dass „ein beidseitiges Schweigen über die Rechte und Pflichten, die in der Vereinbarung definiert wurden, herrsche.“
Grundlage für dieses angesprochene „Arbeitsabkommen“ könnte eine Vereinbarung aus der Zeit Serbien-Montenegros sein. Diese wurde im Juni 2003 unterschrieben und reguliert die Abschiebung von Menschen, die sich illegal in einem der Länder aufhalten. Dieses Abkommen aus dem ehemaligen Balkanstaatenverbund ist auch heute noch in Serbien rechtskräftig, da das Land die offizielle Rechtsnachfolge übernahm.
Grob beinhaltet das Abkommen aus 2003, dass Wien namentlich alle Personen nennen muss, die nach Serbien abgeschoben werden sollen. Danach habe Belgrad drei Wochen Zeit, diese Anfrage zu bearbeiten. Dies bedeutet, dass Serbien nicht bedingungslos alle aus Österreich Abgeschobene aufnehmen muss, insofern sie keine serbischen Staatsbürger sind.
Abkommen bleibt mysteriös
Es bleibt auch weiterhin offen, was zwischen Serbien und Österreich im April vergangenen Jahres ausgehandelt wurden. Ob und wie viele Menschen aus Österreich nach Serbien abgeschoben wurden, ist ebenso nicht bekannt. „Derzeit wird an einem Konzept für die Umsetzung des Arbeitsabkommens gearbeitet. Details, sowie die endgültige Form sind noch nicht definiert“, zitiert die „Deutsche Welle“ das österreichische Innenministerium.
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