Hattet ihr in diesem Jahr außergewöhnliche Ausgaben oder erwerbsfreie Zeiten? Julia Mäder, Steuerexpertin bei BDO, erklärt, wie Arbeitnehmer in Österreich ihre Steuererklärungen optimal nutzen können, um Rückerstattungen zu maximieren.
Falls du in diesem Jahr außergewöhnliche Ausgaben hattest oder Phasen ohne Beschäftigung, erklärt Steuerexpertin Julia Mäder von BDO, wie du die Arbeitnehmerveranlagung optimal nutzen kannst, um möglichst viel Geld zurückzubekommen.
Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung
Eine Steuerveranlagung ist notwendig, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 2024 über 13.981 Euro liegt und du zusätzlich Einkünfte über 730 Euro erzielt hast. Auch wenn du mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig beziehst oder steuerfreie Prämien bzw. Gewinnbeteiligungen von über 3.000 Euro im Jahr erhältst, musst du eine Veranlagung vornehmen.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Wenn du bis zum 30. Juni keine Veranlagung einreichst, übernimmt das Finanzamt automatisch eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Sollte innerhalb von zwei Jahren keine freiwillige Steuererklärung abgegeben werden, erstattet das Finanzamt zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch zurück. Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden (Frist für 2019: 31. Dezember 2024).
Freiwillige Veranlagung
Eine freiwillige Steuererklärung kann sich besonders lohnen bei:
- Arbeitslosigkeit oder unterbrochener Beschäftigung
- Werbungskosten (z. B. für Fortbildung oder Umschulung)
- Sonderausgaben (z. B. Spenden oder Steuerberatungskosten)
- Außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Behinderung, Katastrophenschäden)
Zusätzlich kannst du Absetzbeträge wie den Familienbonus Plus oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen.
Home-Office-Regelungen 2024
- Ergonomisches Mobiliar: Bis zu 300 Euro sind absetzbar, wenn du mindestens 26 Tage im Jahr im Home Office arbeitest. Überschreitungen können ins Folgejahr übertragen werden, wenn auch dort die 26-Tage-Grenze erreicht wird.
- Arbeitgeberzuschuss: 300 Euro jährlich (max. 3 Euro pro Tag für 100 Home-Office-Tage) steuerfrei.
- Restbeträge werden als Werbungskosten berücksichtigt, wenn kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht wird.
Wichtige Frist: 31. Dezember 2024
Mäder weist darauf hin, dass Ausgaben für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bis spätestens 31. Dezember 2024 bezahlt sein müssen, damit sie für das Steuerjahr 2024 berücksichtigt werden können. Nutze daher die verbleibende Zeit, um deine Steuerlast zu optimieren und alle möglichen Vorteile auszuschöpfen.
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