„Letzte Generation“ – unter diesem Namen agiert eine Gruppe von Klimaaktivisten, die nun ins Visier der Justiz geraten ist. Die deutsche Strafschutzkammer hat in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Tätigkeiten der Vereinigung auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sind.
Die „Letzte Generation“ hat sich dem Kampf gegen den Klimawandel verschrieben. Doch die Mittel, die sie dabei einsetzen, sind nicht nur umstritten, sondern laut Gericht nun auch illegal. So waren es insbesondere Blockaden von Straßen und Flughäfen, die das Gericht in seiner Entscheidung als strafbar bezeichnete.
Zusammenschluss = Vereinigung
Die Gruppe erfüllt laut Gericht die Voraussetzungen einer Vereinigung, da sie einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Begehen von Straftaten der Hauptzweck der Vereinigung ist. Es reicht aus, wenn dies einer von mehreren Zwecken ist. Im Fall der „Letzten Generation“ gehören dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern durch Festkleben und Sachbeschädigungen.
Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Die Aktionen der Gruppe haben nach Auffassung des Gerichts eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit zur Folge. So wurden unter anderem der Betrieb verschiedener Flughäfen gestört und konzertierte Aktionen durchgeführt, um den Durchfluss von Ölpipelines zu unterbrechen. Diese Taten sind laut Gericht keineswegs geringfügig und rechtfertigen daher die Durchsuchungsbeschlüsse.
Rechtsstaatliche Ordnung
Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass der gesellschaftliche Diskurs durch derartige Aktionen verletzt wird. Eine Gruppierung, die versucht, sich moralisch über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen, handelt demnach nicht im Sinne einer freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion. Straftaten sind kein Mittel der Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie und müssen als solche juristisch bewertet werden.
Klimaaktivisten beenden Kooperation mit Wiener Polizei
Die Entscheidung des Gerichts steht im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der „Letzten Generation“. Ihnen wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, die nun vom Landgericht bestätigt wurden. Der Rechtsweg für die Aktivisten scheint damit erschöpft.
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