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Jugendschutz

Großer Aufreger in Österreich: Fortgehen schon ab 12 Jahren!

KINDERDISCO
(FOTO: iStock)

Unter dem Banner „Kein Alkohol, keine Zigaretten, keine Erwachsenen“ öffnete das Klagenfurter „Eventstage“ seine Tore für eine ungewöhnliche Zielgruppe – Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren. Der „Next Generation Club“, wie das Event betitelt wurde, sorgte schon im Vorfeld für hitzige Diskussionen.

René Schoahs, der Kopf hinter dem Event, argumentierte, dass es darum gehe, „die Jungen damit ans Fortgehen heranzuführen“. Die Reaktionen auf die Ankündigung des Events in den sozialen Medien waren jedoch gemischt. Während einige die Idee begrüßten, äußerten andere Bedenken und Kritik. Einige Kommentare lauteten: „Das ist krank“, „Wozu soll das gut sein?“ oder „Mit 12 sind die ja noch Kinder. Würde es eher von 14 bis 16 machen.“

Die Kontroverse ging über die sozialen Medien hinaus. Astrid Liebhauser, Leiterin der Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft, äußerte ihre Bedenken: „Ich glaube nicht, dass man Zwölfjährigen beibringen muss, wie sie Party machen. Da stehen wohl wirtschaftliche Interessen dahinter.“ Sie betonte auch die Verantwortung der Eltern und Veranstalter, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. „Kinder unter 14 Jahren dürfen in Kärnten alleine höchstens bis 23 Uhr außer Haus sein, zwischen 14 und 16 Jahren längstens bis 1 Uhr. Eltern können und sollten diese Zeiten aber altersentsprechend einschränken“, erklärte sie.

strenge Bestimmungen

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Oberösterreich führt die strengsten Bestimmungen für Unter-14-Jährige, die eine Ausgehbeschränkung bis 22 Uhr vorsehen. In allen anderen Bundesländern gilt die Ausgehbeschränkung bis 23 Uhr.

Trotz der Kontroversen und Bedenken war die „Next Generation Club“-Nacht, die bis Mitternacht angesetzt war, offenbar ein Erfolg. Videos, die Schoahs auf seiner Facebook-Seite postete, zeigten Kinder und Jugendliche, die beim Einlass Schlange standen und im Club ausgelassen feierten.

Die Veranstaltung wirft jedoch wichtige Fragen auf: Ist es angemessen, Zwölfjährigen das „Fortgehen“ beizubringen? Und wie verhalten sich die Jugendschutzbestimmungen zu den Interessen der Kinder und Jugendlichen? Der „Next Generation Club“ mag ein Erfolg gewesen sein, aber die Diskussionen, die er ausgelöst hat, sind noch lange nicht vorbei.