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Energiestreit

Grüner Frontalangriff: Gewessler rechnet mit ÖVP-Minister ab

Grüner Frontalangriff: Gewessler rechnet mit ÖVP-Minister ab
FOTO: BKA/Regina Aigner
3 Min. Lesezeit |

Österreichs Strommarkt steht vor einem Umbruch, doch die Reform stockt. Während die Regierung von Fairness spricht, sehen Kritiker eine Bestrafung für Klimaschützer mit Solaranlagen.

Die Regierung plant mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) eine fundamentale Umgestaltung des österreichischen Strommarktes – nach eigener Darstellung die weitreichendste Reform seit zwei Jahrzehnten. Kostensenkung, Energiewende und Versorgungssicherheit stehen als Ziele im Mittelpunkt. Nach Abschluss der sechswöchigen Begutachtungsphase, die über 500 Stellungnahmen hervorbrachte, steht nun die parlamentarische Behandlung bevor. Dabei ergibt sich jedoch eine entscheidende Hürde: Das Gesetz benötigt eine Zweidrittelmehrheit, was die Zustimmung entweder der Grünen oder der FPÖ erforderlich macht. Für den aktuellen Entwurf zeichnet sich diese Mehrheit allerdings nicht ab.

Mit deutlichen Worten kritisierte die grüne Partei- und Klubvorsitzende Leonore Gewessler am Donnerstag den vorliegenden Gesetzesentwurf. Sie attestierte Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer sowie Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (beide ÖVP) eine grundlegende Fehleinschätzung. Der Entwurf würde nach ihrer Auffassung die Energiewende ausbremsen statt voranzutreiben und Klimaschützer, die in Photovoltaikanlagen investiert haben, benachteiligen anstatt sie zu unterstützen. Die ehemalige Klimaministerin forderte Hattmannsdorfer auf, zeitnah einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, der tatsächlich funktioniere und Österreich in eine zukunftsfähige Energiepolitik führe.

Wachsender Widerstand

Am Donnerstagvormittag hatte Gewessler Unternehmensvertreter und Interessenvertreter aus der Branche der erneuerbaren Energien zu einer Diskussionsrunde im Wiener Palais Epstein (historisches Parlamentsgebäude) versammelt, um die Regierungsvorschläge für den Strommarkt zu erörtern. Die Teilnehmer äußerten übereinstimmend Bedenken: Der Gesetzesentwurf mache Investitionen in erneuerbare Energien unattraktiver und gefährde dadurch den weiteren Ausbau. Auch in der Bevölkerung wächst der Widerstand, insbesondere gegen die geplante neue Abgabe für private Stromerzeuger – etwa Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – wenn sie ihren erzeugten Strom ins Netz einspeisen.

Der Gesetzesentwurf sieht konkret vor, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen künftig ein Netznutzungsentgelt für die Einspeisung ihres Stroms entrichten müssen. Als Begründung führt die Regierung an, dass dies als Anreiz für höheren Eigenverbrauch dienen und das Netz entlasten soll. Gleichzeitig wird betont, dass sich der Betrieb von PV-Anlagen weiterhin lohnen werde, da die Maßnahme durch einen Sozialtarif und weitere Entlastungen für Haushalte flankiert wird.

Energie-Staatssekretärin Zehetner verteidigt hingegen im Gespräch mit der Zeitung „Heute“ die geplante Abgabe als „Fairness-Beitrag“ für die Nutzung der Stromleitungen, den künftig alle Stromproduzenten entrichten müssten. „Derzeit hat man das Gefühl, dass das Stromnetz eine Einbahnstraße ist. Hier braucht es ein Umdenken“, erklärte Zehetner. Unbestritten ist die Notwendigkeit, das Netz für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energie auszubauen.

Neue Möglichkeiten für Energiegemeinschaften

Das ElWG bringt jedoch auch positive Neuerungen mit sich: Erstmals werden rechtliche Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften und den Peer-to-Peer-Handel geschaffen. Dadurch können Endverbraucher künftig Strom direkt untereinander handeln und gemeinschaftlich nutzen. Diese Dezentralisierung soll den Ausbau erneuerbarer Energien weiter fördern und die Rechte der Konsumenten stärken. Bürger könnten etwa überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn verkaufen, ohne den Umweg über Energieversorger gehen zu müssen.

Alternative Finanzierung

Der Netzausbau sei zweifellos entscheidend, bestätigt auch Gewessler – sollte jedoch so organisiert werden, dass die Kosten von jenen getragen werden, „die es sich leisten können“. Als Alternative zur von ihr als „Strafgebühr“ bezeichneten Abgabe für private Stromerzeuger schlägt die grüne Klubobfrau einen Netzinfrastrukturfonds vor, der durch die Übergewinne der Energieversorger finanziert werden könnte.

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KO KOSMO-Redaktion
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