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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

Häufige Irrglauben über GIS-Gebühren

(FOTO: iStockphoto, GIS)

Wenn wir das Wort GIS hören, dann denken wir sofort an Schlagwörter wie Gebühren, ORF, Außendienstmitarbeiter, die an unsere Türen klopfen und dergleichen. Um das Gebühren Info Service ranken sich zahlreiche Irrglauben und Desinformationen. Viele glauben zum Beispiel, dass die GIS-Gebühren nur für den ORF und dessen Programm bezahlt wird.

„Ich schaue kein ORF-Programm, daher muss ich nicht zahlen.“
ANTWORT: Hierbei handelt es sich um einen weit verbreiten Mythos. Grundsätzlich gilt: die GIS-Gebühr ist immer zu entrichten, wenn sich im Haushalt Geräte befinden, die Rundfunktechnologien verwenden. Dazu zählen Gerätekonstellationen unter Verwendung von Kabel-TV-Anbindung, Terrestrik bzw. Satelliten-Receiver. Ebenso melde-/gebührenpflichtig sind Geräte ohne Tuner sofern sie in Kombination mit Kabel-/SAT-/DVB-T betrieben werden. Auch Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV- oder Radio-Karte, Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang fallen unter die Melde- und Gebührenpflicht. Die Rundfunkgebühr ist ganz unabhängig davon zu zahlen, ob und wie oft man das Angebot des ORF konsumiert. Es besteht auch keinerlei Verbindung mit den Entgelten diverser TV-Anbieter (z.B. A1 oder UPC). Übrigens: Der ORF erhält nur einen Bruchteil der Gebühren.

Woraus setzt sich die GIS-Gebühr zusammen?

• Radio- und Fernsehgebühr (Bund)
• Programmentgelt (ORF)
• Kunstförderungsbeitrag (Bund)
• Landesabgabe (Land)

„Die Schreiben der GIS kann man einfach so ignorieren.“
ANTWORT: Dies ist ein Gerücht, welches unter Umständen teuer werden kann. Handelt es sich um eine Vorschreibung für die Rundfunkgebühren, führt dies unweigerlich zu Mahn- und schlimmstenfalls zu Inkassospesen. Die GIS-Gebühren sind – wie auch alle anderen gesetzlichen Gebühren – fristgerecht zu bezahlen. Für den Fall, dass Sie noch nicht gemeldet sind und eine schriftliche Anfrage zu im Haushalt befindlichen Rundfunkgeräten erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben.

WICHTIG: Sollten Sie umziehen, so informieren Sie das GIS Gebühren Info Service über Ihre neue Adresse.

„Gebührenbefreite brauchen keine Anmeldung bei der GIS.“
ANTWORT: Das stimmt leider so nicht. Unter bestimmten Umständen können Sie zwar von der Rundfunkgebühr befreit werden, dafür muss jedoch zuerst ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die Befreiung von der GIS-Gebühr selbst hängt im Anschluss von zahlreichen Faktoren ab, weshalb jeder Fall individuell auf den möglichen Anspruch auf Befreiung überprüft wird. Das GIS Gebühren Info Service hat diesbezüglich alle Informationen für Sie.

Testen Sie hier einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchs­voraussetzungen für eine Befreiung von den Rund­funk­gebühren, eine Zuschuss­leistung zum Fernsprech­entgelt bzw. Befreiung von der Ökostrom­pauschale erfüllen.

Online-Befreiungsrechner

Kontakt:
• Telefon: Service Hotline 0810 00 10 80 – Mo-Fr 08:00-21:00 Uhr, Sa 09:00-17:00 Uhr
• Post: GIS Gebühren Info Service GmbH Postfach 1000, 1051 Wien
• Fax: 050 200 DW 300
• Internet: www.gis.at