Ein Ausflug zu einem Freizeitpark in Tirol endete für eine deutsche Frau mit schwerwiegenden Verletzungen und einem Gerichtsverfahren, das die Sicherheitsvorkehrungen in Frage stellt.

Unfallhergang und Folgen
Die Besucherin entschied sich vergangenen Juli für die Nutzung einer vermeintlich harmlosen Wasserrutsche im Freizeitpark „Area 47“. Um sicherzugehen, nutzte sie die vom Park angebotene Schutzausrüstung, bestehend aus einem Kunststoffhelm und einer Schwimmweste.
Trotz dieser Maßnahmen kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall. Während der Rutschpartie verlor die Frau die Kontrolle, drehte sich in der Luft und stürzte etwa fünf Meter tief ins Wasser. Während des Flugs wurde ihr Kopf offenbar zunächst nach hinten gezogen und beim Aufprall nach vorn auf ihre Brust gedrückt. Dabei erlitt sie einen Bruch des siebten Halswirbels. Nach dem Aufprall trieb sie im Wasser, offenbar ohne dabei Luft holen zu können.
Stimmbänder bei OP verletzt
Die Verletzungen hatten für die Frau einschneidende Konsequenzen. Sie durchlebte eine medizinische Odyssee; ihre Stimmbänder wurden bei einer notwendigen Operation beschädigt, was sie zwang, das Sprechen neu zu erlernen. Trotz der Schutzmaßnahmen wies der Freizeitpark jegliche Verantwortung von sich und betonte, auf potentielle Gefahren ausreichend mit Hinweisschildern aufmerksam gemacht zu haben. Der Rechtsanwalt der Frau kritisiert jedoch, dass seine Mandantin nicht für die Nutzung der Rutsche eingewiesen worden war.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Ein Gutachten, das im Rahmen des Rechtsstreits beauftragt wurde, kam zu dem Schluss, dass die Schutzkleidung möglicherweise den Unfall mitverursacht haben könnte. Infolge dieser Erkenntnis sprach das Landgericht der Frau ein Schmerzensgeld von rund 70.000 Euro zu und verpflichtete den Park, für künftige Spät- und Dauerschäden aufzukommen. Dennoch kündigte der Park an, in Berufung zu gehen. Der Geschäftsführer von „Area 47“ äußerte Zweifel an den Erkenntnissen des Gutachtens.
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