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Hammer: Diese Arbeit soll wieder steuerfrei werden

Oesterreich, Geld, Flagge
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Steuerfreie Feiertagsarbeit: Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer will nach einem Gerichtsurteil die Regelungen kippen und Beschäftigte finanziell entlasten.

Nach den jüngst zu Ende gegangenen Feiertagen im Frühsommer fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) eine steuerliche Entlastung für Beschäftigte, die an Feiertagen ihrer Arbeit nachgehen. Der Regierungspolitiker strebt eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes an, wodurch Entgelte für Sonn- und Feiertagsarbeit wieder vollständig von der Steuer befreit werden sollen. Diese Initiative folgt auf eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (höchstes Gericht für Steuerangelegenheiten) vom Dezember des Vorjahres, das den Grundstundenlohn bei Feiertagsarbeit als steuerpflichtig eingestuft hatte.

In einer Stellungnahme gegenüber der APA (Austria Presse Agentur) am Freitag betonte Hattmannsdorfer besonders die Situation hunderttausender Beschäftigter in Gastronomie, Tourismus sowie im Gesundheits- und Sozialbereich, die regelmäßig an Feiertagen im Einsatz sind. Der Minister unterstrich dabei die gesellschaftliche Verantwortung dieser Berufsgruppen: „Wer an Feiertagen arbeitet, soll das dafürzustehende Entgelt steuerfrei erhalten.“

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Gesetzesänderung geplant

Der Vorstoß des Wirtschaftsministers zielt auf eine Anpassung relevanter Abschnitte sowohl im Arbeitsruhegesetz als auch im Einkommenssteuergesetz ab. Wie auch die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten, treibt der ehemalige oberösterreichische Landesrat, der seine politische Prägung im Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB, Teilorganisation der ÖVP) der Volkspartei erfuhr, dieses Änderungsvorhaben voran.

Auswirkungen für Beschäftigte

Seit dem 1. Januar 2025 gilt das für Arbeit an Feiertagen bezahlte Grundstundenentgelt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies folgt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts und des Finanzministeriums, wonach nur noch explizit ausgewiesene Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben dürfen. Die jahrelang gängige Praxis, auch das Grundentgelt für Feiertagsarbeit steuerfrei zu behandeln, wurde damit beendet. Gegenwärtig ist eine steuerfreie Behandlung nur noch für Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2024 zulässig.

Die von Hattmannsdorfer angestrebte Gesetzesänderung erhält auch Unterstützung von der Wirtschaftskammer Österreich und zahlreichen Branchenverbänden. Sie fordern gemeinsam, das Feiertagsarbeitsentgelt auch nach 2024 wieder steuerfrei zu stellen. Besonders betroffen von der aktuellen Regelung sind Arbeitnehmer in systemrelevanten Branchen wie Gastronomie, Tourismus, Gesundheits- und Sozialwesen, für die die Sonn- und Feiertagsarbeit zum beruflichen Alltag gehört und die durch die Neuregelung spürbare finanzielle Einbußen erleiden.