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Corona-Schutzmaßnahmen

Hausaufgabe nicht gemacht – Lehrerin wird gekündigt

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(FOTO: iStock/Drazen Zigic)

Im März 2021 wurde eine 29-jährige Lehrerin von ihrer Position an einem Kärntner Gymnasium fristlos entlassen, weil sie sich weigerte, jegliche Corona-Schutzmaßnahmen zu befolgen, wie zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske und die Durchführung von Antigentests.

Trotz mehrerer Vermittlungsversuche der Bildungsdirektion zeigte sie sich nicht kooperativ und es folgte ein Rechtsstreit. Letztendlich wurde die Klage der Lehrerin abgewiesen und die Entscheidung ist nun rechtskräftig.

Obwohl der Anwalt der Steirerin ankündigte, gegen das Urteil berufen zu wollen, wurde die Frist verpasst und es liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor. Somit ist die Lehrerin rechtskräftig fristlos entlassen und darf für drei Jahre keine Bewerbungen an öffentlichen Schulen einreichen.

Es ist zu beachten, dass die Lehrerin auch eine einvernehmliche Auflösung ihrer Position abgelehnt hatte, was zu einem vorübergehenden Berufsverbot an öffentlichen Schulen führt.