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PANDEMIE

Heute Gastro-Öffnung in erstem Bundesland: Das sind die Regeln

(FOTO: iStockphoto)

Die erste Region Österreichs öffnet heute wieder ihre Gastronomie: In Vorarlberg dürfen Lokale ab heute wieder ihre Gäste bewirten – allerdings unter strengen Vorsichtsmaßnahmen.

Vorarlberg öffnet seine Lokaltüren wieder. Das Bundesland soll als Modellregion für die Gastro-Öffnungen in weiteren Bundesländern dienen. Der Öffnung waren zähe Verhandlungen zwischen dem Land Vorarlberg und dem Bund vorausgegangen. Während das Land darauf pochte, dass Selbsttests als Zutrittsbescheinigung in die Wirtshäuser genügen müssten, wollte das Gesundheitsministerium die Lokale nur outdoor öffnen lassen. Am Ende gab es einen Kompromiss, der viele Einschränkungen enthält.

In der „Erkenntnisregion für ganz Österreich“ – wie Vizekanzler Werner Kogler das Bundesland zuletzt bezeichnet hatte – soll die Gastronomie unter strengen Auflagen öffnen dürfen – für manchen Wirt zu streng, um tatsächlich aufzusperren. Und das sind sie:

Eintrittstests und Registrierungspflicht
Laut Verordnung gilt, dass beim Einlass ins Restaurant entweder ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorgewiesen werden muss. Ein Selbsttest, wie vom Land gefordert, ist nicht zulässig. Die Kontrolle unterliegt den Gastronomie-Betrieben selbst. Für die Gäste besteht außerdem ausnahmslos Registrierungspflicht, damit im Falle einer Infektion nachverfolgt werden kann, mit wem der Betroffene in Kontakt war.

Bewirtung nur untertags
Zwischen den Tischen muss ein Abstand von zwei Metern sein. Alternativ kann es auch eine andere Art von Trennung geben. Maximal vier Personen sind pro Tisch erlaubt, außer sie leben im selben Haushalt. Bewirtet werden Gäste nur unter Tags, sprich: So, dass sie aufgrund der weiterhin geltenden Ausgangsbeschränkungen um 20 Uhr zu Hause sein.

Auch die damit erzwungene frühe Sperrstunde wird von den Vorarlberger Gastronomen stark kritisiert und ist für manchen der Hauptgrund dafür, sein Lokal aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht aufzusperren: „Für viele geht sich eine Öffnung betriebswirtschaftlich nicht aus“, sagte Mike Pansi, Fachgruppen-Obmann der Vorarlberger Gastronomie.

„Für viele geht sich eine Öffnung betriebswirtschaftlich nicht aus“

Mike Pansi, Fachgruppen-Obmann der Vorarlberger Gastronomie

Essen und Trinken nur im Sitzen
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Maskenpflicht: Diese gilt laut Verordnung auch am Sitzplatz. Beim Essen und Trinken darf die Maske aber logischerweise abgenommen werden. Sonst gilt das gleiche wie bereits im Vorjahr: Beim Betreten des Lokals und beim Gang auf die Toilette muss man die Maske tragen, bei der Konsumation aber nicht, hieß es.

Feste feiern kann man in den Vorarlberger Gasthäusern auch aus einem anderen Grund vorläufig nicht: Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an einem Verabreichungsplatz konsumiert werden.

„Erkenntnisregion“
Dass Vorarlberg in Sachen Corona-Öffnung eine „Erkenntnisregion für ganz Österreich“ (Vizekanzler Werner Kogler) werden könnte, schien vor wenigen Monaten noch ausgeschlossen. Im November war Vorarlberg mit Sieben-Tages-Inzidenzen jenseits der Marke von 700 österreichweites Schlusslicht, in den Spitälern wurde eine Triage nicht mehr ausgeschlossen. Doch kam es nicht so weit. Vor allem seit dem Dreikönigstag verbesserten sich die Zahlen schrittweise und nachhaltig.

Quellen und Links: