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Tierschutzdebatte

Hundeführerschein kommt – aber wer darf ihn lehren?

Hundeführerschein kommt – aber wer darf ihn lehren?
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Neue Regeln für Tierhalter in Österreich – doch bevor sie in Kraft treten, formiert sich heftiger Widerstand aus dem Tierschutzlager.

In dieser Woche endet die Begutachtungsfrist für zwei neue Verordnungen des Gesundheitsministeriums, die die Tierhaltung in Österreich künftig neu regeln sollen. Wer zukünftig einen Hund, ein Reptil, einen Frosch oder bestimmte Papageienarten halten möchte, wird verpflichtend einen Sachkundenachweis erbringen müssen.

Als zentrale Kriterien für Kursleiter nennt die Verordnung „fachliche Eignung (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen)“ sowie „langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden und dem Training von Hunden“. Eine automatische Zulassung von Kursanbietern ist nicht vorgesehen – die Länder müssen diese ausdrücklich genehmigen.

Kritik an Verordnung

Die für den Tierschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig weist die geäußerte Kritik zurück: Es handle sich um einen „tragfähigen Kompromiss mit allen Bundesländern“. Der Entwurf schaffe erstmals bundesweite Mindeststandards und belasse den Ländern gleichzeitig die Möglichkeit, darüber hinausgehende Regelungen zu treffen.

Aus den Reihen der Tierschutzorganisationen kommt allerdings scharfe Kritik. Bemängelt wird, dass die Verordnung „de facto keinerlei qualitative Anforderungen an jene Personen, die diese Kurse leiten sollen“ stelle. Die Tierschützer pochen darauf, dass ausschließlich „tierschutzqualifizierte Hundetrainer“ zur Kursleitung zugelassen werden dürfen.

Vier Pfoten-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck brachte ihre Einwände bereits zuvor deutlich zum Ausdruck: „Es kann nicht sein, dass künftig Hinz und Kunz den angehenden Haltern beibringen dürfen, wie Hunde zu halten sind! Wenn es nach der Verordnung geht, werden nicht nur sämtliche selbst ernannte Hundetrainer als Kursleitende zugelassen, sondern es können auch Personen, die mit Gewalt in der Hundeerziehung arbeiten, zugelassen werden.“

Forderung nach Überarbeitung

Die Tierschutzorganisationen verlangen, dass die Verordnungen in ihrer jetzigen Form nicht beschlossen werden dürfen. Auch Olga Voglauer, Tierschutzsprecherin der Grünen, spricht sich für eine Überarbeitung der Novelle aus und lehnt Ausnahmen vom Sachkundenachweis kategorisch ab: „Nur weil jemand bereits einen Hund hat oder in den letzten Jahren einen gehalten hat, kann doch von Sachkunde noch lange keine Rede sein. Diese Verordnung darf nicht in dieser Form beschlossen werden.“

Die Begutachtungsphase läuft noch bis Freitag, das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Mitte des laufenden Jahres geplant.