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Arbeitnehmerrecht

Ich oder Chef: Wer bestimmt die Urlaubseinteilung?

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(FOTO: iStock/Andreas Häuslbetz)

Bereit für die Auszeit? Doch bevor du deinen Urlaub planst, lass uns einen Blick auf die arbeitsrechtlichen Regeln werfen. Von der Genehmigung bis zur Krankheit im Urlaub – alles, was du wissen musst!

Laut Arbeitsrechtsexperten Birgit Kronberger und Rainer Kraft ist die primäre Verpflichtung im Urlaub die Erholung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Weiterbildung sowie die Lebensbereicherung.

Erreichbarkeit im Urlaub

Ein Urlaub ist nicht dazu da, um für den Arbeitgeber erreichbar zu sein oder gar zu arbeiten. Tun man es dennoch – und zwar mit Einverständnis des Arbeitgebers -, stellt sich die Frage wie sehr es wirklich ein Urlaub ist. Das Unternehmen riskiert dann, dass zumindest ein Teil des vereinbarten Urlaubszeitraums als nicht konsumiert gewertet wird und daher nicht vom Urlaubskonto abgebucht werden darf. Also, Smartphone und Firmenlaptop können getrost abgeschaltet bleiben.

Urlaubsplanung

Der Urlaubsantritt ist nicht allein deine Entscheidung. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist grundsätzlich nicht erlaubt und könnte zu einer fristlosen Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst führen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn du ein krankes Kind unter zwölf Jahren pflegen musst und dein Pflegeurlaubsanspruch bereits ausgeschöpft ist.

Ein einmal vereinbarter Urlaub ist für beide Seiten verbindlich und kann nicht mehr von einer Partei widerrufen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn du oder ein naher Angehöriger krank wird oder wenn es darum geht, schweren wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen zu vermeiden.

„Im Arbeitsgesetz sei klar geregelt, dass beide Seiten den Zeitpunkt des Urlaubs in Absprache festlegen müssen“, erklärt Typplt, ein anerkannter Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer. Ein harmonisches Arbeitsverhältnis erfordert also ein gewisses Maß an Kompromissbereitschaft von beiden Seiten.

Was, wenn der Chef den gewünschten Urlaub nicht genehmigt?

„Theoretisch könne man zwar, wenn einem der Arbeitgeber einen gewünschten Urlaubstermin nicht genehmigt, vor Gericht ziehen“, sagt Typplt. Dann würde die Entscheidung in den Händen der Richter liegen. Sie müssten abwägen, ob das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach Erholung oder das betriebliche Interesse des Arbeitgebers schwerer wiegt.

Doch trotz dieser Möglichkeit, scheuen viele Arbeitnehmer den Gang vor Gericht. „In der Praxis klagt niemand“, betont Typplt. Offenbar ist die Angst vor Konsequenzen oder der Respekt vor dem Arbeitgeber größer als das Bedürfnis, den eigenen Urlaubswunsch durchzusetzen.

Was passiert bei Krankheit im Urlaub?

Falls Sie im Urlaub erkranken, wird der Urlaub unterbrochen, sofern die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. „Die Krankheit verlängert den Urlaub übrigens nicht. Wann die krankheitsbedingt versäumten Urlaubstage konsumiert werden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu vereinbaren“, klären Kronberger und Kraft auf.

Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie nach Ihrer Rückkehr die ausländische Krankschreibung der Krankenkasse in Österreich vorlegen. Diese prüft den Antrag und stellt eine österreichische Krankenstandsbestätigung aus.

Betriebsurlaub

Die Praxis, dass ein Betrieb für einige Wochen im Jahr zuschließt und Betriebsurlaub anordnet, ist arbeitsrechtlich nicht ganz unproblematisch. Es braucht eine individuelle Urlaubsvereinbarung. Diese ist gegeben, wenn die einzelnen Beschäftigten dem Betriebsurlaub zustimmen.

Urlaub ist für die Erholung da, und Arbeit im Urlaub untergräbt diesen Zweck. Es ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Urlaub zu planen und durchzuführen. Also, pack deine Koffer und genieße die wohlverdiente Auszeit. Aber vergiss nicht, die arbeitsrechtlichen Aspekte im Hinterkopf zu behalten.