Nach einem brutalen Faustschlag vor einem Wiener Club kämpft Ex-Rapid-Star Burgstaller nicht mehr auf dem Rasen, sondern im Gerichtssaal um Gerechtigkeit.
Der Fußballprofi Guido Burgstaller steht derzeit in einem zivilrechtlichen Verfahren einem 24-jährigen Mann gegenüber, der ihm im vergangenen Dezember vor dem Nachtclub Volksgarten in Wien einen folgenschweren Faustschlag versetzte. Die Attacke hatte für den Kicker gravierende Konsequenzen: Nach dem Aufprall seines Kopfes auf den Asphalt verbrachte er Wochen im Krankenhaus und leidet bis heute unter den Folgen. Diese Verletzungen zwangen ihn letztlich, seine Karriere bei Rapid Wien zu beenden. In dem Verfahren fordert Burgstaller nun mehr als 73.000 Euro Schadenersatz.
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Die Verhandlung im Justizpalast in Wien gestaltet sich als zähes Ringen um finanzielle Details. Der bereits strafrechtlich verurteilte Angreifer – er erhielt 16 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung – steht vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Sein Verteidiger Klaus Ainedter schildert die prekäre Situation: “Die Familie hat nichts. Mein Mandant steht mit dem Rücken zur Wand. Er hat nichts, keine Ersparnisse. Er hat ein Auto. Das ist 8000 Euro wert. Das kann man verkaufen.”
Finanzielle Notlage
Die Beklagtenseite bietet 30.000 Euro an – Geld, das die Eltern des 24-Jährigen mühsam von Verwandten und Bekannten zusammengetragen haben. Vor Gericht zeigt Burgstaller durchaus Verständnis für die Situation des Beklagten: “Ich will kein Leben zerstören. Aber ihr müsst verstehen, dass das eine Horrorzeit für mich war.” Sein Rechtsbeistand Nikolaus Rosenauer weist das ursprüngliche Angebot jedoch zurück und verweist auf die erheblichen finanziellen Einbußen seines Mandanten durch entgangene Prämien in der Vorsaison.
Mit einem Seitenhieb auf die sportlichen Konsequenzen fügt der Anwalt hinzu: “Und mit ihm hätten sie vielleicht sogar nicht verloren.”
Gefundener Kompromiss
Nach ausgiebigen Verhandlungen finden die Parteien schließlich einen Kompromiss: Der junge Niederösterreicher verpflichtet sich, 50.000 Euro bis zum 24. Dezember dieses Jahres zu zahlen und weitere 5.800 Euro in Raten bis Jänner 2029 abzustottern. Ein wichtiger Bestandteil der Einigung ist zudem, dass der Beklagte seinen Vorwurf eines Mitverschuldens zurückzieht. Sein Verteidiger Ainedter hatte im Strafprozess noch auf die Alkoholisierung des Profisportlers hingewiesen.
Burgstallers Anwalt Rosenauer betont die Kompromissbereitschaft seines Mandanten: “Das ist ein großes Entgegenkommen von Herrn Burgstaller.” Die Richterin fasst die Situation pragmatisch zusammen: Sollte der Vergleich in der kommenden Woche nicht scheitern, “ist heuer jeder unterm Weihnachtsbaum und es ist erledigt.”
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