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"UNSPORTLICHE" KLAUSELN

Illegale Pauschale: Diese Fitness-Kunden bekommen Geld zurück

FITNESS_STUDIO
(FOTO: iStock/ golubovy)

Eine große Fitnessstudio-Kette muss jetzt seinen Kunden Gebühren zurückzahlen, denn einige Pauschalen sind rechtswidrig. Das sind die genaueren Details.

Die Arbeiterkammer ging gegen zahlreiche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen mehrere große Fitnesscenterketten gerichtlich vor. Nun gibt es die ersten Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH) gegen die Fitnessstudiokette Clever fit. Der OGH gab der AK recht: Sämtliche Zusatzkosten wie Verwaltungs-, Servicepauschale und Chipgebühr sind rechtswidrig und dürfen nicht mehr verlangt werden. Die AK hat Clever fit zur Rückzahlung dieser Kosten aufgefordert.

Zu den Mitgliedsbeiträgen verrechnen Fitnesscenter ihren Kunden oft zusätzlich Entgelte. Die diversen Fitnessstudios sind kreativ in den Bezeichnungen für diese Zusatzkosten, etwa Verwaltungspauschale, Anmeldegebühr, Aktivierungsgebühr, Chipgebühr, Energiekosten- oder Hygienepauschale. Der OGH schiebt dieser Praxis einen Riegel vor – erste Urteile gegen die Fitnesscenterkette Clever fit liegen nun vor. Die Zusatzentgelte von Clever fit sind rechtswidrig, weil den Entgelten keine Gegenleistung oder kein besonderer Aufwand des Unternehmens gegenüberstand.

Rechtswidriges Verwaltungspauschale

Clever fit verlangte für den Abschluss einer Mitgliedschaft zusätzlich ein Verwaltungspauschale von 19,90 Euro, weil sie die Daten des neuen Mitglieds aufgenommen haben und der konkrete Vertragsinhalt im System erfasst werden musste. Danach folgte eine interne Freigabe für alle Studios europaweit.
Der OGH hat festgestellt: Diesem Verwaltungspauschale stehen keine konkreten Aufwendungen oder Leistungen gegenüber, die über das übliche, mit jeder Vertragsbegründung entstehende Maß hinausgehen. Die Verrechnung ist daher rechtswidrig.

Rechtswidrige Chipgebühr

Kunden wurden verpflichtet bei Vertragsabschluss ein Chipband für den Zutritt ins Fitnessstudio zu kaufen. Dafür fällt ein Betrag von 19,90 Euro an.
Der OGH hat der AK recht gegeben: Dass Konsumenten ins Fitnessstudio rein können, gehört ganz klar zu den Vertragspflichten des Unternehmens. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sie für den Zutritt zum Studio ein zusätzliches Entgelt leisten sollen.

Rechtswidriges Servicepauschale

Mitglieder mussten ein Servicepauschale von halbjährlich 19,90 Euro zahlen, auch wenn sie keine Leistungen wie Trainerstunden, Gruppenkurse oder ähnliches in Anspruch nahmen.
Der OGH hat festgestellt: Kunden haben keine über die vertragliche Hauptleistung hinausgehenden Serviceleistungen erhalten. Trotzdem wurde ein Betrag von 39,80 Euro pro Jahr für „Zusatzleistungen“ – so die Formulierung in den Geschäftsbedingungen – kassiert. Auch diese Pauschale ist rechtswidrig.

Energiekostenpauschale unzulässig

Auch das von Clever fit neu eingeführte Energiekostenpauschale ist unzulässig: Per SMS oder E-Mail kündigte Clever fit im September 2022 gegenüber den Kunden an, dass sie wegen der gestiegenen Preise eine „einmalige Energiekostenpauschale von 29,90 Euro“ verrechnen werden. Dieser Betrag sollte eingezogen werden, sofern Kunden dieser Verrechnung nicht explizit widersprechen.
Die AK ist gegen diese Zwangsverpflichtung erfolgreich rechtlich vorgegangen und konnte in letzter Minute verhindern, dass es zu ungerechtfertigten Abbuchungen in tausenden Fällen kommt.