Ein Mann, zwei Frauen – und ein Impfpass als Auslöser. Was folgte, landete vor Gericht.
Was als schlichter Austausch von Impfpässen gedacht war, endete schließlich vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld. Schon beim Betreten des Verhandlungssaals ist die Feindseligkeit zwischen den beiden Frauen greifbar: Sie nehmen mit deutlichem Abstand in der ersten Reihe Platz und meiden jeden Blickkontakt.
Der Ex-Frau wird zur Last gelegt, ihre Kontrahentin gegen das Schienbein getreten zu haben, woraufhin diese eine Stiege hinuntergefallen sein soll. Zusätzlich steht der Vorwurf eines Stoßes gegen den Oberkörper im Raum. Auf die Frage der Richterin, wo sich der gemeinsame Ex-Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls aufgehalten habe, fällt die Antwort beider Frauen einsilbig aus: „Auf dem Dachboden.“
Skepsis im Saal
Für Stirnrunzeln sorgt im weiteren Verlauf ein medizinisches Detail. Der Anwalt der neuen Lebensgefährtin erklärt laut Kleiner Zeitung: „Ich möchte betonen, dass meine Mandantin bei dem Vorfall keine Schuhe getragen hat. Ein Fuß war auch geschient, weil meine Mandantin unter Fersensporn leidet.“ Als Beleg legt er Fotos der Verletzungen vor.
Die Richterin betrachtet die Aufnahmen mit sichtlicher Skepsis und fragt nach: „Was ist das?“ Die Erklärung des Anwalts: „Fotos der blauen Flecken.“ Die Richterin stellt trocken fest: „Die Fotos sind sehr vergrößert.“
Die Verteidigerin der Ex-Frau weist die Anschuldigungen zurück. Ihre Mandantin bekenne sich nicht schuldig, die Schilderungen des Vorfalls seien widersprüchlich. Die Richterin bringt die Sachlage auf den Punkt: „Beides kann nicht stimmen, sonst würden wir heute nicht hier sitzen.“
Zäher Handschlag
Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, müsse sie das minderjährige Kind vorladen, das sich zum fraglichen Zeitpunkt im Haus befunden habe. „Und das wollen wir doch alle vermeiden.“ Die Richterin schlägt daraufhin eine Diversion vor, bei der sich beide Frauen wechselseitig entschuldigen und jeweils eine Pauschalzahlung von 100 Euro leisten sollen.
Die Ex-Frau stimmt umgehend zu und streckt die Hand aus – die neue Lebensgefährtin verweigert jedoch zunächst die Einigung. „Jetzt tut es ihr leid, bis zum nächsten Mal. Es gab ja in der Zwischenzeit schon wieder Vorfälle, das hört nicht auf“, erklärt sie. Erst nach einer kurzen Unterbrechung und einem Gespräch unter vier Augen mit ihrem Anwalt kommt es schließlich doch zum Handschlag und zur gegenseitigen Entschuldigung.