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REGISTER

JEDER ist automatisch Organspender: So legt man Widerspruch ein!

FOTO: iStock/Chainarong Prasertthai/Martin-Lang
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Das österreichische Widerspruchsregister ermöglicht es, sich gegen eine Organspende einzutragen. Es ist gesetzlich verpflichtend, dieses Register vor einer Organentnahme zu konsultieren, wobei Änderungen und Löschungen jederzeit möglich sind.

In Österreich gilt seit dem 1. Jänner 1995, dass jede Person, die sich in Österreich aufhält automatisch als Organspender gilt. Inkludiert sind auch Touristen. Für die Regelung gilt das Territorialprinzip. Wenn man dies nicht möchte, kann man sich im Widerspruchsregister eintragen lassen, um seinen Willen festzuhalten.

Widerspruchsregister

Das Widerspruchsregister ist eine zentrale Einrichtung, die vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) in Zusammenarbeit mit der Vergiftungsinformationszentrale verwaltet wird. Hier werden die persönlichen Widersprüche gegen eine Organspende dokumentiert, um die rechtlich gesicherte Festhaltung der Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

Aktueller Stand und Verpflichtungen

Bis zum 31. Dezember 2022 waren 58.619 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, von denen 48.650 ihren Wohnsitz in Österreich haben. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, das Register vor einer Organentnahme bei hirntoten Personen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass ein möglicher Widerspruch vorliegt. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich und respektiert die individuellen Wünsche der Betroffenen.

Formular gegen Organspende

Personen, die nach ihrem Tod keine Organe spenden möchten, können dies mittels des Formulars „Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung“ erklären. Dieses Formular kann per E-Mail oder postalisch eingereicht werden und muss eigenhändig unterschrieben sein. Auch mündige Minderjährige ab 14 Jahren haben das Recht, selbstständig ihren Widerspruch einzulegen. Nach der Eintragung der Daten ins elektronische Register erhalten die Widersprechenden eine Bestätigung per Post. Änderungen und Löschungen sind jederzeit mit demselben Formular möglich.

ACHTUNG!

Selbst wenn sich Personen gegen eine Organspende entschieden haben, ändert dies nichts an ihrem Anspruch auf eine Organtransplantation im Bedarfsfall. Der Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen bleibt für alle sichergestellt.

Touristen in Österreich

Dazu heißt es auf der ÖBIG – Transplant Homepage: „Personen, die sich nur kurzzeitig in Österreich aufhalten (z. B. im Urlaub), wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren (z. B. Zustimmung: »Ich will Organspender/in sein«; Ablehnung: »Ich will keine Organspenderin / kein Organspender sein«). Dieser erklärte Wunsch wird im Fall des Ablebens ebenfalls respektiert.

Kontaktinformationen

Für den Inhalt und die Verwaltung des Registers ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verantwortlich. Alle Anträge sind an folgende Adresse zu senden:

KONTAKT

Eintragung in das Widerspruchsregister

Gesundheit Österreich GmbH
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse: wr@goeg.at

Das Widerspruchsregister bietet jedem Bürger die Möglichkeit, seine Entscheidung in einem gesicherten rechtlichen Rahmen zu dokumentieren und so die eigenen Wünsche zur Organspende zu wahren.