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CORONA UND SCHULE

Jetzt doch: Maskenpflicht im Unterricht möglich!

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(FOTO: iStockphoto)

Im Vorfeld hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) wiederholt eine Maskenpflicht während des Unterrichts ausgeschlossen. In bestimmten Fällen könnte es jetzt allerdings doch eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts geben.

Pünktlich zum Schulstart im Osten Österreichs, wurde gestern verkündet, dass die Bildungsdirektionen in speziellen Situationen sehr wohl für einzelne Schulen eine generelle Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude und über den gesamten Schultag hinweg anordnen könnten.

Dies wiederspricht eigentlich dem, was Bildungsminister Faßmann im Vorfeld immer wieder betonte. Auch die Regierung hat erst am Freitag bei der Einführung der Corona-Ampel bestätigt, dass eine gelbe Ampelschaltung im Schulalltag nur das Tragen einer Maske am Weg in die Schule bzw. in die Klassen nach sich ziehen würde. Im Unterricht müsse man diese jedoch nicht tragen. Allerdings wurden jetzt Spezialfälle präsentiert, bei denen eine Verordnung der Maske während des Unterrichts doch möglich ist.

Dann könnte es Maskenpflicht geben
Vorgesehen ist die Maske etwa, wenn es an einer Schule konkrete Verdachtsfälle unter Schülern gibt und noch auf das Testergebnis gewartet wird, oder wenn Schüler Kontakt mit Corona-Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen hatten. Man gehe zwar grundsätzlich davon aus, dass Verdachtsfälle rasch getestet und im Falle einer bestätigten Infektion die engsten Kontaktpersonen zügig abgesondert werden. Jedoch betonte die zuständige Sektionschefin im Bildungsministerium, Margareta Scheuringer auch: „Wenn dann noch die Notwendigkeit besteht, dass Masken getragen werden, kann die Schulbehörde das individuell anordnen.“

Auch wenn an einer Schule Covid-19-Infizierte und ihre engsten Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden, könnte die vorübergehende Maskenpflicht als zusätzliche Schutzmaßnahme für Schüler und Schulpersonal ergriffen werden. „Wir haben versucht, möglichst viele Sicherheitsnetze einzubauen“, so Scheuringer.

Maßnahme auf zehn Tage begrenzt
Gleichzeitig habe man verhindern wollen, dass Schüler über längere Zeit den ganzen Tag über Masken tragen müssen und die Maßnahme deshalb auf zehn Tage begrenzt. Die Bildungsdirektion wurde in diese Entscheidung mit eingebunden, weil es sich um eine weitreichende Entscheidung handle, so die Argumentation. Gerade in der Grippezeit würden die Bildungsdirektionen dann im Austausch mit den Gesundheitsbehörden auch genauer hinschauen müssen, ob der Antrag einer Schule auf eine generelle Maskenpflicht auch tatsächlich gerechtfertigt ist.