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2. COVID-19-ÖFFNUNGSVERORDNUNG

Jetzt ist es fix: Hier wird Maskenpflicht gelockert

MASKE_SUPERMARKT
(FOTO: iStock)

Am Montag hat das Gesundheitsministerium die 2.Corona-Öffnungsverordnung vorgelegt. Das gilt ab dem 1. Juli.

Wie bereits im Vorfeld angekündigt wird es ab dem 1. Juli weitere Öffnungen geben. Durch die 3G-Regel (genesen, getestet oder geimpft) kann es zu weiteren Lockerungen geben. Deswegen wird es ab dem 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben. Weiteres wird es keine Quadratmeterbeschränkungen geben und der Mindestabstand fällt weg.

„Wir haben uns die Öffnungen gemeinsam hart erarbeitet. Jetzt sind vor allem auch die jungen Menschen in unserem Land an der Reihe. Sie haben im letzten Jahr auf besonders Vieles verzichten müssen. Zeigen wir uns jetzt solidarisch und halten wir uns an die Regeln. Bitte nehmen Sie auch alle Ihre Impftermine wahr.“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dazu.

Zeigen wir uns jetzt solidarisch und halten wir uns an die Regeln.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein

„3G“-Regel:
Wie bisher gilt die 3G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmer, im Gastgewerbe, für Reisebusse und Ausflugschliffe, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive).

Weiterhin bestehen bleiben die Maßnahmen für Besucher und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, für Besucher und Mitarbeiter von Krankenanstalten oder Kuranstalten, sowie für Bewohner zur Neuaufnahme in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Außerdem gilt hier die MNS-Pflicht.

Für Zusammenkünfte ab 100 Personen gilt eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht. Eine Personenobergrenze wird es nicht mehr geben.  

Comeback der einfachen Maske:
Die einfache Maske wird wieder eingeführt. Dort, wo 3G-Nachweise gelten, entfällt komplett die Maskenpflicht. Für Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen, gibt es Ausnahmen.

Das Tragen einer einfachen Maske gilt ab dem 1.Juli in geschlossenen Räumen wie etwa in Öffis oder Taxis. Kundenbereiche wie etwa Parteienverkehr und an Arbeitsorten bei Kundenkontakt muss auch eine einfache Maske getragen werden. Künftig darf man auch im Supermarkt mit einer einfachen Maske einkaufen gehen. Wenn man ein 3G-Nachweis hat, entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter.

In den Clubs gilt ab dem 1. Juli eine Auslastung von höchstens 75 Prozent der Personenkapazität. Die Erhebung von Kontaktdaten von Personen, bleibt weiterhin bestehen. Diese gilt für Beherbergungsbetriebe, Gastgewerbe, nicht öffentliche Freizeiteinrichtungen, nicht öffentliche Sportstätten, sowie Zusammenkünften ab 100 Teilnehmer.

Quelle: Heute