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Polizeikontrolle

Kärntner zu oft betrunken erwischt – lebenslanges Fahrverbot

(FOTO: iStock/piotr290)
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In einer bemerkenswerten Serie von Vorfällen hat ein Mann aus dem Bezirk Hermagor in Kärnten wiederholt die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen. Der Grund: Er wurde viermal alkoholisiert auf seinem Fahrrad erwischt. Dies führte dazu, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH) Hermagor ein unbefristetes Fahrradverbot verhängte. Eine vorläufige Aufhebung des Verbots durch das Landesverwaltungsgericht wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun gekippt und das ursprüngliche Lenkverbot bestätigt.

Der erste Vorfall ereignete sich am 17. September 2019. Hierbei verursachte der Kärntner einen Verkehrsunfall mit seinem Fahrrad, brach sich dabei den linken Oberschenkel und erlitt eine schwere Gehirnerschütterung. Der Alkoholtest ergab einen Wert von 2,94 Promille, allerdings verweigerte der Mann den Alkomat-Test.

Uneinsichtig

Doch es blieb nicht bei diesem einen Vorfall. Auch am 27. Dezember 2020 und am 23. März 2022 wurde der Mann, für den bis Oktober 2024 ein Erwachsenenvertreter bestellt wurde, alkoholisiert auf einer Landstraße erwischt. Die Werte lagen hier bei 1,6 Promille bzw. 0,9 Promille. Die Beamten der Polizeiinspektion Hermagor zeigten den uneinsichtigen Radfahrer an.

Nach dem dritten Vorfall im März 2022 verhängte die BH Hermagor ein unbefristetes Lenkverbot für Fahrräder. Ein amtsärztliches Gutachten führte jedoch zur Aufhebung dieses Verbots. Als der Mann jedoch am 24. September 2022 erneut mit 1,42 Promille auf einem Radweg entdeckt wurde, wurde das unbefristete Lenkverbot reaktiviert.

Beschwerde vor Gericht

Der Kärntner erhob Beschwerde gegen dieses Urteil beim Landesverwaltungsgericht. Er argumentierte, dass er nicht unter chronischer Alkoholsucht leide, sondern nur gelegentlich Alkohol konsumiere und dann mit seinem Fahrrad auf Radwegen fahre. Dies sei seine einzige Möglichkeit, mobil zu sein. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und sprach ein bis zum 7. Oktober 2023 befristetes Lenkverbot aus. Doch die BH Hermagor ging in Revision und der Fall landete beim Verwaltungsgerichtshof.

Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes auf und bestätigte das ursprüngliche, unbefristete Lenkverbot. Die Begründung: Aufgrund des wiederholten, fehlerhaften Verkehrsverhaltens des Mannes in der Vergangenheit sei zu erwarten, dass er auch in Zukunft eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen werde. Sein risikobehaftetes Verhalten stelle eine notorische Gefahr für die Sicherheit dar.

Unbefristete Lenkverbote sind eine seltene Maßnahme, die bei schweren Verkehrsdelikten, wiederholten Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch verhängt werden kann. Laut der „Kleinen Zeitung“ handelt es sich bei diesem Fall um das erste Mal in Kärnten, dass ein solches Verbot für einen Radfahrer ausgesprochen wurde.