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„Keine Staatsbürgerschaft wegen zwölf Tagen Urlaub“

Symbolbilder (FOTOS: iStock)

Seit 17 Jahren lebt Elizabeth Aguirre-Perez bereits in Wien. Die Staatsbürgerschaft bekommt sie aber trotzdem nicht – und zwar wegen 12 Tagen Urlaub im Ausland.

Die gebürtige Kolumbianerin (50) lebt seit 2003 in Wien. Sie ist mit dem Immobilien-Unternehmer Roman Eugenio Anderl (55) verheiratet und hat mit ihm zwei hier geborene Kinder: Ihre Tochter Celine (14) besucht die Tennisschule von Rafael Nadal auf Mallorca und zählt zu Österreichs Nachwuchshoffnungen. Ihr Sohn Calvin (20) studiert in Wien. Und trotzdem heißt es jetzt für Aguirre-Perez nach 17 Jahren: Leider keine Staatsbürgerschaft.

Zwölf Tage werden ihr zum Verhängnis
Damit Aguirre-Perez‘ Tochter Celine in Spanien zur Schule gehen kann, zog ihre Mutter zu ihr. Doch genau das wird für die Kolumbianerin zu einem Problem. Aufgrund der Wohnsituation kommt im April 2020 von der MA 35 der Bescheid: Elizabeth Aguirre-Perez würde seit 2017 in Spanien leben und nur ihren Nebenwohnsitz in Wien haben und somit keinen Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft.

Die Familie zog vor das Verwaltungsgericht Wien um den Bescheid anzufechten. Doch dieses urteilte, dass der Bescheid rechtmäßig sei. Die Begründung: Aguirre-Perez hätte sich in den Letzten 15 Jahren insgesamt 12 Tage zu wenig in Österreich aufgehalten. Konkret lautet das Urteil:

„Da sich die Beschwerdeführerin im Entscheidungszeitpunkt zumindest rund 1107 Tage außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten hat, kommt es gemäß § 15 Abs. 1 Z 3 StbG zu einer Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts […] wonach max. 1095 Tage außerhalb des Bundesgebietes zulässig“

Ihr Ehemann zeigt sich sichtlich verärgert über das Urteil: „Hätte ich nur einen Kroatien-Urlaub verschwiegen, hätte es gepasst.“

Hinzu kam laut Volksanwaltschaft noch ein weiteres Problem: Die Einwanderungsbehörde habe zu lange für die Bearbeitung des Antrags gebraucht. Jetzt steht Aguirre- Perez auch in Spanien vor großen Problemen, da sie dort keine Arbeitserlaubnis mehr bekommt. Die MA 35 bedauert, „dass es zu einer längeren Verfahrensdauer gekommen ist“, sagt aber auch: „Ob bei einer früheren Entscheidung eine Einbürgerung möglich gewesen wäre, ist rein spekulativ.“

Quellen und Links: