Über 100.000 verbotene Bilder und 27 Videos auf externen Festplatten – ein suspendierter Bundesheerbediensteter muss sich nun für seinen massiven Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial verantworten.
Ein Bundesheerbediensteter stand am Mittwoch vor dem Landesgericht Eisenstadt, wo er sich wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger und des Verbrechens des bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials verantworten musste. Der 61-Jährige, der mittlerweile vom Dienst suspendiert wurde, legte ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, mehr als 100.000 Bilder und 27 Videos in seinem Besitz gehabt zu haben.
In seiner Aussage vor Gericht schilderte der Angeklagte, während einer depressiven Phase nächtelang im Internet gesurft zu haben. Dabei sei er auf Darstellungen von Teenagerinnen gestoßen, die er nach eigenen Worten „ohne Zweifel sexuell attraktiv“ fand.
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Im August 2023 habe er über Google einen dänischen Kontakt ausfindig gemacht, der ihm gegen eine Paypal-Zahlung von fünf Euro Zugangsdaten zu einem Server mit tausenden Fotos verschaffte.
Beschaffung des Materials
Ein Teil dieser Bilder sei durch Künstliche Intelligenz erstellt worden. Der Mann gab zu, gezielt nach minderjährigen Personen gesucht und die Dateien von seinem Computer auf zwei externe Festplatten übertragen zu haben. Die österreichische Rechtsprechung behandelt auch KI-generiertes Missbrauchsmaterial als strafbar, sofern es realistische Darstellungen von Minderjährigen in sexuellen Situationen zeigt. Gerichte werten solche Inhalte als gleichwertig mit realen Darstellungen, da sie die Schutzinteressen von Kindern und Jugendlichen ebenso verletzen.
Das Gericht verhängte eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dienstliche Konsequenzen
Mit Erhebung der Anklage im August dieses Jahres erfolgte die Suspendierung des Mannes von seiner Position beim Militär. Das Bundesministerium für Landesverteidigung bestätigte die Suspendierung des Bundesheerbediensteten nach Bekanntwerden der strafrechtlichen Ermittlungen. Die Suspendierung bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens aufrecht. Der Beschuldigte betonte, dass er sich seit mehreren Monaten sowohl in psychotherapeutischer als auch in psychiatrischer Behandlung befinde.
Die Richterin erteilte ihm zusätzlich die Weisung, diese Therapie fortzusetzen.