85 Gespräche, 18 Anzeigen und noch keine Geldstrafen: In Wien zeigt sich, welche Folgen das Kopftuchverbot an Schulen bisher hat.
Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt in Österreich ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Eine erste Bilanz aus Wien zeigt, dass bereits mehrere Fälle bei den zuständigen Behörden gelandet sind. Seit Schulbeginn wurden in der Wiener Bildungsdirektion 85 Gespräche geführt, in 18 Fällen wurde Anzeige bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden erstattet.
Ursprünglich waren deutlich höhere Zahlen veröffentlicht worden. Die Bildungsdirektion korrigierte diese Angaben am 9. Oktober, nachdem bei der Datenübermittlung bisherige Gesamtzahlen statt wöchentlicher Werte weitergegeben worden waren. Dadurch kam es zu Mehrfachzählungen.
So läuft das Verfahren ab
Bei einem Verstoß gegen das Kopftuchverbot sind mehrere Schritte vorgesehen. Zunächst soll die betroffene Schülerin in einem vertraulichen Gespräch von einer Lehrkraft auf die geltende Regelung hingewiesen werden. Bleibt das Kopftuch weiterhin auf, wird die Schulleitung eingeschaltet, die auch die Erziehungsberechtigten informiert.
Kommt es zu weiteren Verstößen, kann die Bildungsdirektion die Schülerin und ihre Eltern zu einem Gespräch einladen. Führt auch dieses zu keiner Lösung, kann der Fall an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet werden. Dort wird über mögliche Verwaltungsstrafen entschieden.
Bis zu 800 Euro Strafe möglich
Das Gesetz sieht für Erziehungsberechtigte eine Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro vor. Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vorgesehen.
In Wien war zum Zeitpunkt der ersten Bilanz noch keine Geldstrafe verhängt worden. Die 18 angezeigten Fälle waren noch in Bearbeitung. Eine Anzeige bedeutet somit nicht automatisch, dass bereits eine Strafe ausgesprochen wurde.
ÖVP sieht erste Wirkung
ÖVP-Klubobmann Harald Zierfuß bewertet die bisherigen Zahlen positiv. Das Kopftuchverbot zeige Wirkung, erklärte er. Kinder und Jugendliche bräuchten in Bildungseinrichtungen einen geschützten Raum, in dem sie sich ohne Stigmatisierung und selbstbestimmt entwickeln könnten.
Gleichzeitig kritisierte Zierfuß die bisherige Dokumentation. Seiner Ansicht nach sei nicht ausreichend erfasst, wie viele Erstgespräche direkt an den Schulen geführt würden, bevor Fälle an die Bildungsdirektion weitergeleitet werden.
Eltern verweisen auf den Willen ihrer Kinder
Bei den Gesprächen mit der Bildungsdirektion wurde auch deutlich, dass die betroffenen Familien die Situation unterschiedlich einschätzen. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Wiens Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) wurde die Aussage von Eltern wiedergegeben, wonach ihre Töchter das Kopftuch freiwillig tragen wollten.
„Eltern wiederum haben betont, dass von ihrer Seite aus das Kind durchwegs die Erlaubnis hätte, das Kopftuch abzunehmen, aber sie können ihr Kind dazu nicht zwingen“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bildungsdirektion betont, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden müssten, dabei aber ein respektvoller und sensibler Umgang mit den betroffenen Schülerinnen und ihren Erziehungsberechtigten wichtig sei. Welche Rolle familiäre, religiöse oder soziale Einflüsse im jeweiligen Einzelfall spielen, lasse sich anhand der Gespräche nicht zuverlässig beurteilen.