Start News Chronik
MORDVERSUCH

Kroate nach Messerattacke auf Ehefrau weiterhin flüchtig: Polizei bewacht Opfer

(FOTOS: LPD OÖ, iStockphoto)

Ein Kroate soll in der Nacht auf Dienstag vor den Augen seiner beiden Kinder auf seine Ehefrau eingestochen und anschließend in Boxershorts geflüchtet sein. Der mutmaßliche Täter befindet sich weiterhin auf der Flucht.

Schreckliche Szenen spielten sich Dienstagfrüh in einer Wohnung in Asten ab: Ein 40-jähriger Kroate soll dort vor den Augen seiner beiden Kinder (10, 16) dessen 37-jährige Frau im Streit mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen haben. Der Mann flüchtete direkt nach seiner Tat in Boxershorts und einem grauen T-Shirt. Der Kroate soll weder Schlüssel noch Papiere bei sich tragen. Die Polizei fahndet auch weiterhin auf Hochtouren nach dem Flüchtigen. Konkrete Hinweise auf seinen Aufenthalt gebe es nicht, sagte Polizeisprecher Fritz Stadlmayr.

10-jährige Tochter rief Rettung
Der blutigen Messerattacke dürfte laut derzeitigem Ermittlungsstand ein Streit über die anstehende Trennung des Ehepaares vorausgegangen sein. Besonders schrecklich: Die beiden Kinder, ein 10-jähriges Mädchen und ein 16-jähriger Bursch mussten die Attacke mitansehen. Wie KOSMO berichtete, hatte die 10-jährige Tochter die Rettung gerufen, nachdem ihre Mutter schwer verletzt wurde.

Die 37-Jährige wurde umgehend in das Uniklinikum Linz gebracht. Das Opfer befände sich bereits auf dem Weg der Besserung. Die Patientin wird dort jedoch vorsichtshalber von Beamten bewacht, so Stadlmayr. Die beiden Kinder befinden sich momentan in der Obhut der Großeltern.

Kroate weiterhin flüchtig
Noch am Dienstagmorgen durchkämmten Polizisten die gesamte Wohnblocksiedlung auf der Suche nach dem geflohenen Verdächtigen in den Kellerräumen und Tiefgaragen – jedoch ohne Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft Steyr hat vorerst ein Ermittlungsverfahren wegen „Mordversuchsverdacht“ eingeleitet. Der 40-jährige Kroate gilt als „unbeschriebenes Blatt“: Es scheinen bei ihm weder Vorstrafen noch Vormerkungen auf. Auch ein Betretungsverbot wegen häuslicher Gewalt sei bisher noch nie ausgesprochen worden, wurde mitgeteilt. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen und Links: